Bas‘ Rentenpaket kostet zweistellige Milliardenbeträge – jährlich
Das von Union und SPD vereinbarte Rentenpaket wird den Bund nach Berechnungen des Arbeitsministeriums bereits ab 2030 jährlich mit mindestens 15 Milliarden Euro belasten. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) am Mittwochabend nach Angaben aus ihrem Ministerium in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben hat und der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.
Die Regierung will damit das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns sichern. Ein zweiter Punkt ist die Ausweitung der Mütterrente, die allerdings erst ab dem 1. Januar 2028 greift.
„Für die Menschen bedeutet das einmal Stabilität, aber dass sie auch nach einem langen Arbeitsleben die Sicherheit haben, eine stabile Rente zu bekommen“, sagte Bas der ARD mit Blick auf die Sicherung des Rentenniveaus. Bisher ist die Haltelinie von 48 Prozent nur bis Ende 2025 gesetzlich festgeschrieben.
Mit der vor allem von der CSU geforderten Ausweitung der Mütterrente wird laut Bas eine Ungleichbehandlung beendet. „Es ist einfach auch eine Gerechtigkeitslücke gewesen“, sagte Bas. „Es gab halt zehn Millionen Eltern, die weniger Rentenansprüche hatten durch die Kindererziehungszeiten.“
Das Kabinett soll den Gesetzentwurf voraussichtlich Ende August beschließen, damit der Bundestag das Gesetz noch in diesem Jahr verabschieden kann. Ab dem 1. Januar 2028 erhalten dann Eltern auch für vor 1992 geborene Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet. Bisher sind es zweieinhalb Jahre. Das erhöht ihre spätere Rente. Die Rentenversicherung erwartet, dass für die Mütterrente fast zehn Millionen Renten neu bewertet werden müssen. Daher sei eine Umsetzung vor 2028 technisch unmöglich.
Milliarden Mehrausgaben erwartet
Die Kosten der Niveausicherung und Ausweitung der Mütterrente will der Bund der Rentenversicherung erstatten. „Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen erhöhen sich die zusätzlichen Gesamtmittel des Bundes perspektivisch auf zunächst 14,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 und steigen bis zum Jahr 2040 auf insgesamt 20 Milliarden Euro an“, heißt es im Entwurf.
Erste Mehrausgaben fallen demnach schon in den Jahren 2028 und 2029 mit jeweils 5,4 Milliarden und 9,6 Milliarden Euro an. Der Betrag wächst dann weiter, weil die Kosten für die Sicherung des Rentenniveaus weiter steigen. Dies liege daran, dass das Rentenniveau auch nach Auslaufen der Haltelinie Ende 2031 weiter höher sein werde als nach dem geltenden Recht.
Noch nicht enthalten im Rentenpaket ist die geplante sogenannte Aktivrente, die Rentnern Steuervorteile verspricht, wenn sie über den Rentenbeginn hinaus arbeiten. Zur Vorbereitung des Vorhabens wird mit dem Entwurf das Vorbeschäftigungsverbot für Menschen im Rentenalter abgeschafft. Damit dürften ältere Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze für den Rentenbeginn erreicht haben, auch von ihrem früheren Arbeitgeber mehrfach befristet wieder eingestellt werden.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke