An diesem Dienstag urteilt das Bundesverwaltungsgericht über ein mögliches Verbot des "Compact"-Magazins. Was genau sind die Hintergründe? Und warum ist es so umstritten?

Showdown in Leipzig: An diesem Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil fällen, ob das umstrittene "Compact"-Magazin und seine Begleitkanäle verboten werden sollen. Die Diskussion schwelt bereits seit vergangenem Jahr. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Was ist das "Compact"-Magazin?

Das "Compact"- Magazin ist eine seit 2010 monatlich erscheinende Zeitschrift. Ihr Chefredakteur ist der szenebekannte Rechtsextremist Jürgen Elsässer. Dem Magazin werden reißerische Titelblätter, konstruierte Kritik an der Politik-"Elite" und muslimfeindliche und antisemitische Texte vorgeworfen. Es gilt als Sprachrohr der Neuen Rechten, von Bewegungen wie Pegida und der AfD.

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Die verkaufte Auflage von "Compact" soll laut eigenen Aussagen bei rund 40.000 Exemplaren liegen. Das Magazin wurde 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz zunächst als sogenannter "rechtsextremistischer Verdachtsfall" und 2023 vom brandenburgischen Verfassungsschutz als "erwiesen rechtsextremistisch" eingestuft. 

Seit 2015 betreibt  "Compact" zudem den Youtube-Kanal "Compact-TV" mit knapp 515.000 Abonnenten (Stand Juni 2025), auf dem politische Diskussionen und Nachrichten populistisch und reißerisch aufbereitet werden.

Warum soll "Compact" verboten werden?

Nach den Einstufungen der Verfassungsschützer verfügte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser Anfang Juni 2024 ein Verbot gegen die Compact-Magazin GmbH, die zugehörige Conspect Film GmbH und alle zugehörigen Kennzeichen und Symbole.

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In einer Pressemitteilung begründete das Innenministerium seine Entscheidung damit, dass die jeweiligen Publikationen und Produkte "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte" verbreiteten und somit "gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung fördert" agiere.

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Als Beispiel führte das Innenministerium etwa völkisch-nationalistische Denkweisen an, etwa wenn Menschen als "ethnisch Fremde" bezeichnet werden, ebenso wie "Widerstands- und Revolutionsrhetorik sowie gezielte Grenzüberschreitungen und verzerrende Darstellungen." Es sei demnach zu befürchten, dass Leser und Zuschauer solcher Produkte, die den Sturz der politischen Ordnung propagierten, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden könnten.

Nach Faesers Vorstoß durfte das Magazin vorläufig nicht mehr erscheinen. Die mit dem Verbot verbundenen Youtube-Kanäle wurden gesperrt.

Warum steht ein mögliches Verbot von "Compact" in der Kritik?

Die Verbotsverfügung sorgte nicht nur im rechten Lager für Empörung. Viele Beobachter und Rechtsexperten kritisierten nicht per se ein Verbot des Magazins, aber die Art und Weise, wie es erreicht werden soll. 

Ein Verbot einzelner Medien ist in Deutschland sehr schwierig umzusetzen und an hohe Hürden gebunden. Oftmals werden auch bei offen verfassungsfeindlichen Medien zwar einzelne Texte oder Ausgaben verboten oder indiziert, einem gesamten Medium die Publikation zu untersagen, steht aber im Widerstreit mit Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs- und Pressefreiheit schützt. 

Im Fall von "Compact" bemühte das Innenministerium deshalb den Weg des Vereinsrechts. Die Idee dahinter: Nicht das Magazin an sich sollte verboten werden, sondern die Firmen, die seine Herstellung möglich machen.

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Etwa der "Medienverband der freien Presse" kritisierte diese Herangehensweise und hält das Verbot für nicht gerechtfertigt. Ähnlich analysierten es auch Portale wie "Legal Tribune Online". Demnach liege im Gegensatz zum Vereinsrecht die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Den Vorgang, ein Medium als Verein abzustempeln und diesen dann zu verbieten, sehen viele Experten als konstruiert. 

"Compact" selbst reagierte mit rechtlichen Schritten auf das Verbot. So reichte die Compact-Magazin GmbH am 24. Juli 2024 Klage dagegen beim Bundesverwaltungsgericht ein. Knapp drei Wochen später setzte das Gericht den sofortigen Vollzug des Verbots teilweise aus, weil sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stelle. Damit durfte und darf das Magazin mit seinen Nebenkanälen vorerst weiter erscheinen. Ob dies so bleibt, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht am Dienstagvormittag. 

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