Politiker der AfD greifen nach Recherchen des Nachrichtenportals „t-online“ in großer Zahl auf den Paragrafen 188 StGB zurück, um damit gegen Beleidigungen im Internet vorzugehen. Zugleich fordert die Partei öffentlich die Abschaffung der Regelung.

Besonders rege werden Strafanträge von der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel gestellt, berichteten Anwälte dem Portal. Weidels Sprecher Daniel Tapp erklärte dazu, es handele sich nicht um eine dreistellige Zahl. Es gehe auch „lediglich um die Fälle, die aus unserer Sicht grobe Beleidigungen enthalten“.

Tapp verteidigte das Vorgehen mit dem Argument der „rechtlichen Waffengleichheit“. Zwar lehne man das Gesetz ab. Dennoch „wäre es töricht, wenn sich die AfD bis zur Abschaffung nicht zur Wehr setzen würde“. Weidel selbst hatte im Dezember im Bundestag kritisiert, eine „so panische wie mimosenhafte politische Klasse“ missbrauche die Justiz, um „aufsässige Bürger nach einem eigens geschaffenen Majestätsbeleidigungsparagrafen zum Schweigen zu bringen“.

Weidel selbst prüft die Fälle nicht, sondern hat das ihrem Sprecher zufolge delegiert. In der AfD würden fremde Social-Media-Kanäle nicht durch Mitarbeiter auf Beleidigungen durchsucht, so Tapp. Anwälten zufolge geht ein Großteil der Fälle ursprünglich auf Hinweise an Meldeplattformen zurück.

Paragraf 188 soll Personen des politischen Lebens in besonderer Weise vor Beleidigungen, Verleumdungen und übler Nachrede schützen. Er wurde 2021 nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verschärft. Der Paragraf ist im vergangenen Jahr stark in die Diskussion geraten. Anlass war insbesondere eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der ein Meme geteilt hatte, in dem der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.

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