Einem Bericht der ARD-Dopingredaktion zufolge veröffentlicht die Nationale Anti Doping Agentur seit ein paar Jahren keine Namen von überführten Dopingsündern. Demnach sollen etwa 90 Prozent der Fälle in den vergangenen fünf Jahren seit 2020 nicht öffentlich geworden sein.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) veröffentlicht aus Sorge vor juristischen Konsequenzen seit März 2020 aus eigenem Antrieb keine Sanktionsentscheidungen gegen Dopingsünder mehr. Das geht aus Recherchen der ARD-Dopingredaktion hervor, deren Kern von der NADA nicht bestritten wird. Das Vorgehen sorgt für Irritationen im Sport, doch die NADA, die nur Nachfragen zu namentlich bekannt gewordenen Fällen beantwortet, beruft sich auf datenschutzrechtliche Risiken.

Sie stehe "für Transparenz, für Nachvollziehbarkeit und valide Entscheidungen ein", sagte der NADA-Vorstandsvorsitzende Lars Mortsiefer auf Sportschau-Anfrage: "Allerdings beißt sich das im Moment mit dem geltenden Recht im Datenschutz."

In einer Reaktion auf die Veröffentlichung der Sportschau erläuterte die NADA am Sonntagabend in einem selbst deklarierten "Faktencheck" die Beweggründe für ihr Vorgehen. Soweit sie "bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts und trotz der deutlichen Rechtsauffassung der Datenschutzbehörden an einer systematischen Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen im Internet festhalte würde, ist die NADA aufgrund rechtswidrigen Verhaltens offensichtlich einem hohen Haftungs- und Regressrisiko ausgesetzt".

"Die Rechtsfolgen sind erheblich"

Zugleich verstoße man durch das Vorgehen, das seit 2020 praktiziert werde, "nicht gegen die sogenannte Code Compliance mit dem Welt Anti-Doping Code (WADC) der WADA", so die NADA. Alle zuständigen Stellen würden "weiterhin WADC-konform zeitnah und umfassend informiert", dies gelte auch für die Öffentlichkeit "nach verhältnismäßiger Abwägung in Einzelfällen".

Wie die Sportschau berichtete, läuft noch immer ein vor über fünf Jahren eingeleitetes Prüfverfahren der für die NADA zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Nach vorläufiger Einschätzung der Datenschützer ist die Veröffentlichung personenbezogener Informationen nicht zulässig, weil dafür eine Rechtsgrundlage fehle.

Der Kölner Sportrechtler Jan F. Orth gibt daher zu bedenken: "Die Rechtsfolgen, die der NADA drohen, Schadenersatzansprüche durch die Athleten oder Bußgelder durch die Datenschutzbehörden nach der Datenschutzgrundverordnung, sind erheblich." Orth fordert aber ein Umdenken und wieder mehr Transparenz: "Wir brauchen eine entsprechende rechtliche Möglichkeit."

"Wenn man positiv ist, ist man positiv"

Stephan Mayer, sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU, reagierte "überrascht" auf die veränderte Vorgehensweise der NADA. "Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wenn die Strafe auch rechtsgültig festgelegt ist, dann ist es aus meiner Sicht in der Abwägung so, dass die Veröffentlichung stattfinden sollte, weil es sich um staatlich geförderte Athletinnen und Athleten handelt", sagte Mayer.

Auch Patrick Dogue, Athletensprecher im Modernen Fünfkampf, sprach sich für mehr Transparenz aus. "Wenn man positiv ist, ist man positiv, und da hat die sportliche Karriere am Ende nichts mit zu tun, inwieweit das offengelegt werden sollte. Da sollte der Name genannt werden, da sollten die Substanzen genannt werden." Bob-Anschieber Georg Fleischhauer, Weltmeister von 2023, wies auf die "Abschreckung" von öffentlich gewordenen Fällen hin.

Laut ARD-Dopingredaktion sind in den vergangenen fünf Jahren bis zu 130 überführte Dopingsünder der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden. Die NADA gibt jedes Jahr eine Statistik der positiven Dopingproben in Deutschland bekannt. Etwa 90 Prozent der sanktionierten Athletinnen und Athleten sind seit 2020 jedoch namentlich unbekannt geblieben.

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