Eigentlich müsste der 1. FC Heidenheim nach dem klaren Sieg beim 1. FC Union Berlin in Feierstimmung sein. Doch der Polizeieinsatz bei dem Bundesliga-Spiel lässt die Gäste erschrocken zurück. Sie fordern Aufklärung und machen den Beamten Vorwürfe.

Fußball-Bundesligist 1. FC Heidenheim hat den Polizeieinsatz rund um das Auswärtsspiel bei Union Berlin kritisiert. Es sei "unsere Verpflichtung, diese unverhältnismäßige Gewalt der eingesetzten Berliner Polizeikräfte" zu benennen, wird der Vorstandsvorsitzende Holger Sanwald in einer Mitteilung der Heidenheimer zitiert.

Nach Angaben des Vereins sei "etwa ein Dutzend" der knapp 2000 mitgereisten Anhänger bei dem Polizeieinsatz am Samstag verletzt worden. Man erhoffe sich "Aufklärung der Behörden für dieses nicht nachvollziehbare Vorgehen", so Sanwald.

Grund "für die von der Polizei durchgeführten Festsetzungen mehrerer Heidenheimer Fans war der Verdacht auf unerlaubtes Anbringen von Stickern beim Fanmarsch, der zuvor ohne besondere Vorkommnisse abgelaufen war", hieß es. Die Fans protestierten deshalb beim 3:0-Sieg ihres Teams, indem sie auf Unterstützung aus dem Gästeblock verzichteten. Die Mannschaft war darüber informiert. Trainer Frank Schmidt hatte noch vor Anpfiff selbst mit eigenen Anhängern gesprochen.

"Nachdem sich die betroffenen Fans im Zuge der Einlassphase am Stadion, unter aktivem Mitwirken unserer FCH-Fanbetreuung, daraufhin kooperativ gezeigt hatten, um die Situation zu deeskalieren, wendete die vor Ort eingesetzte Berliner Polizei unvermittelt unverhältnismäßige Gewalt gegen gleich mehrere unserer Fans an", sagte Petra Saretz, FCH-Vorstand Organisation und Lizenzierung. Die Polizei machte hierzu keine Angaben. Auch nach dem Spiel sei "die Polizei, ohne ersichtliche Gründe und transparente Kommunikation, nochmals äußerst gewaltsam vorgegangen", sagte Saretz.

Die Berliner Polizei stellte nach eigenen Angaben rund 20 Strafanzeigen. Die Vorwürfe: Sachbeschädigung, Beleidigung und Landfriedensbruch. Sowohl vor als auch nach dem Spiel kam es nach Angaben der Beamten zu den Straftaten.

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