Caster Semenya holt Teilerfolg - und kassiert bittere Niederlage
Seit vielen Jahren streitet Caster Semenya mit dem Leichtathletik-Weltverband und der Schweiz, wo der Verband seinen Sitz hat. Es geht um Diskriminierung und um eine umstrittene Testosteronregel. In letzter Instanz wird Semenya beschieden, kein faires Verfahren erhalten zu haben. Doch im wichtigsten Punkt ihres Kampfes verliert sie.
Teilerfolg und bittere Niederlage für Caster Semenya: Die Leichtathletik-Olympiasiegerin hat in ihrem Fall vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im wichtigsten Punkt in letzter Instanz verloren. Semenyas Klage gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) vor dem Hintergrund der Regeln der Sportgerichtsbarkeit in ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel in der Leichtathletik wurde mit 13 zu vier Richterstimmen für unzulässig erklärt.
Gleichzeitig habe die Südafrikanerin in der Schweiz aber auch "kein faires Verfahren erhalten", hieß es im Urteil der Großen Kammer in Straßburg. Semenya wurde deshalb ein Schadensersatz in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen.
Semenya sprach von einem "positiven Ergebnis", das Urteil sei "eine Mahnung für die Verantwortlichen, dass die Prioritäten beim Schutz der Athleten liegen. Wir müssen die Athleten respektieren, wir müssen ihre Rechte an die erste Stelle setzen."
"Strukturelles Ungleichgewicht"
Semenya geht seit sieben Jahren dagegen vor, dass sie vom Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) von bestimmten Rennen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigert, medizinisch ihren Testosteronspiegel zu senken. Die 34-Jährige klagte vor dem EGMR nicht gegen World Athletics, sondern gegen die Schweiz, die von WA in dem Fall unterstützt wurde.
Semenya hatte vor dem in Lausanne sitzenden CAS und dem Schweizer Bundesgericht als nächster Instanz vergeblich dagegen geklagt, dass sie als intersexuelle Sportlerin ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müsste, um an internationalen Rennen wie den Olympischen Spielen und bei Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.
Der EGMR wies in seinem Urteil auf ein "strukturelles Ungleichgewicht" in der Sportgerichtsbarkeit hin, Semenyas Fall hätte eine "besonders strenge Prüfung" ihrer Persönlichkeitsrechte erfordert, diese sei durch das Schweizer Bundesgericht aber nicht erfolgt. Der Fall könnte nun an das Schweizer Bundesgericht in Lausanne zurückverwiesen werden.
Semenya, die als Person mit "Abweichungen in der sexuellen Entwicklung (DSD)" eingestuft wird, hatte 2012 und 2016 Olympiagold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der Testosteronregel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.
Die Testosteronregel in der Leichtathletik war von Anfang an umstritten, der CAS verbot den Paragrafen 2015. Zum 1. November 2018 wurde ein neues, immer wieder überarbeitetes Regelwerk eingeführt - dieses gilt seit 2023 auch nicht mehr nur für die Disziplinen von 400 Meter (einschließlich der Hürdenrennen) bis hin zu einer Meile.
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