Ende des Monats soll die Entscheidung fallen: Wird der DFB wegen des Sommermärchens von 2006 verurteilt? Es geht um eine Geldstrafe. Kurz vorher geraten Staatsanwaltschaft und Verteidiger aneinander.

Die Giftpfeile flogen schon vor den Plädoyers: Mit einem heftigen Schlagabtausch zwischen der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist die Beweisaufnahme im Sommermärchen-Prozess zu Ende gegangen. Rund um die Zeugenaussage des ehemaligen DFB-Steuerberaters Josef Heithausen machten beide Seiten unmissverständlich klar, dass sie sich auch in der finalen Phase des Verfahrens unversöhnlich gegenüberstehen.

Nach 32 Verhandlungstagen steht der Prozess kurz vor seinem Ende. Auf die Plädoyers am 23. Juni soll am 25. Juni das Urteil folgen. Schon vor den abschließenden Einlassungen ging es nun hoch her: DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner und Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel gerieten mehrfach aneinander. Beim seit März 2024 andauernden Verfahren um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006 vor dem Landgericht Frankfurt/Main geht es mittlerweile um eine mögliche Geldstrafe für den DFB.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verband vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Die DFB-Verteidiger weisen diesen Vorwurf vehement zurück. In ihren Stellungnahmen hatte Richterin Eva-Marie Distler zuletzt kaum Zweifel am Tatbestand der Steuerhinterziehung gelassen.

Gericht von Schmiergeldzahlung überzeugt

Von den anfangs drei Beschuldigten sitzt allerdings niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt.

Für das Gericht steht längst fest, wofür die ominösen 6,7 Millionen Euro, die vom DFB als Ausgabe für eine nie stattgefundene WM-Gala deklariert worden waren, verwendet wurden: Demnach handelte es sich um eine von WM-Chef Franz Beckenbauer im DFB-Dienst veranlasste Schmiergeldzahlung an korrupte Mitglieder der damaligen FIFA-Finanzkommission um Mohamed bin Hammam. So wollten sich die damaligen DFB-Spitzenfunktionäre den am Ende gewährten WM-Zuschuss des Weltverbands in Höhe von 170 Millionen Euro sichern.

Die 6,7 Millionen wurden 2005 vom deutschen Organisationskomitee (OK) über die FIFA an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Louis-Dreyfus an bin Hammam nach Katar geflossen. Der DFB verbuchte dies im Jahr 2006 als Betriebsausgabe.

In der Folge wurde dem Verband rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt, 22 Millionen Euro musste der DFB an Steuern nachzahlen. Der Verband will vor dem Finanzgericht Kassel um die Rückerstattung seiner Steuernachzahlung kämpfen. Das Urteil des Landgerichts ist dafür von entscheidender Bedeutung. Zur Sicherheit hat der DFB auch Zwanziger verklagt, um möglichen Schadenersatz verlangen zu können.

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