Ihre Rechte als Fluggast bei Reisewarnungen und Streik
Für Fluggäste gilt bei Flugausfall (auch wegen Reisewarnungen und bei Streiks) oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden: Die Fluggesellschaft muss Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Auch möglich: das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
- In jedem Fall sollten sich Fluggäste zunächst an ihre Fluggesellschaft wenden – die wird ihnen die nächsten Schritte erklären.
- Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich auch an den Reiseveranstalter wenden.
- Sitzen Passagiere länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort. Gegebenenfalls müssen die Airlines auch eine Hotelübernachtung organisieren.
- Ab fünf Stunden Wartezeit und länger können Passagiere ihren Flugpreis zurückverlangen. Heben Sie Quittungen Ihrer Ausgaben auf. Die Betreuungsleistungen müssen Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies trotz Nachfrage nicht geschehen, können Sie diese anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.
Weitere Informationen und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
Der Experte für Fluggastrechte und Reiserecht Ronald Schmid hat auf seiner Internetseite alle relevanten Informationen zum Thema zusammengefasst.
Die Verbraucherzentralen haben hier noch einmal alle wichtigen Informationen zu finanziellen Ausgleichszahlungen bei Überbuchung, Verspätung und Annullierungen zusammengestellt.
Reisewarnung für Flüge in den Nahen Osten
Aktuell hat das Auswärtige Amt Sicherheitshinweise für den Nahen Osten ausgegeben. Eine Reisewarnung gibt es demnach für Bahrain, Irak (bisher Teilreisewarnung), Israel, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für den Iran gilt seit Herbst 2022 eine Reisewarnung mit Ausreiseaufforderung. Die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen stünden in Kontakt mit den deutschen Staatsangehörigen vor Ort, heißt es bei dem Ministerium. Es habe zudem Maßnahmen zum Schutz der entsandten Mitarbeiter getroffen.
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