Die Temperaturen nehmen zu, die Trockenheit auch, immer öfter brennt es an Mittelmeer-Urlaubsorten. Wie verhält man sich bei Feuer – und welche Rechte haben Touristen?

Aus zwei Wochen Strandurlaub im Süden ist eine schweißtreibende Angelegenheit geworden. Temperaturen von über 40 Grad sind beinahe die Regel, selbst 50 Grad werden in manchen Regionen wie etwa der Türkei erreicht. Wer am Mittelmeer Urlaub macht, muss sich also kühl anziehen – und zunehmend auch damit rechnen, dass die Hitze die Natur entzündet.

Waldbrände und Hitze am Mittelmeer nehmen zu

Vor allem im östlichen Mittelmeer nehmen seit einigen Jahren Extrem-Hitze und Brände zu, heißt es beim Krisenmanagement-Unternehmen A3M. Aktuell stehen Wälder in den türkischen Provinzen Karabük und Bursa in Flammen sowie auf den griechischen Inseln Euböa, Kythira und Kreta. Auch Teile der Peloponnes sind betroffen.

Was bedeutet das für Touristen und Besucher? Wie verhält man sich, wenn der Urlaubsort brennt – und welche Rechte haben Gäste?

Vor der Reise gilt: 

  • Informieren Sie sich bei der Buchung darüber, ob am Zielort Waldbrände wüten und wo das Risiko besteht, dass welche ausbrechen. 
  • Das Auswärtige Amt rät Touristen dazu, auf dem Smartphone die Option "Notfallbenachrichtigungen" zu aktivieren. So gibt es vor Ort SMS oder Push-Mitteilungen zur aktuellen Lage und eventuellen Evakuierungen.
  • Für Pauschalreisen gilt laut der Verbraucherzentrale, dass Buchungen im Fall von Bränden kostenlos storniert werden können. Allerdings muss es direkt am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Nähe brennen und Reise oder Aufenthalt müssen konkret von den Bränden oder den Folgen betroffen sein. 
  • Auch wer Anreise und Unterkunft individuell gebucht hat, kann kostenlos stornieren.
  • Der Veranstalter kann eine Alternative (Unterkunft/Ort) zur gebuchten Reise anbieten – das Angebot muss man aber nicht annehmen.

Ratgeber Wenn auf Island der Vulkan brodelt – was heißt das für Touristen?

Während der Reise:
Bricht ein Feuer in der Nähe des Hotels aus, wird die Unterkunft sehr wahrscheinlich evakuiert. Reisende können erwarten, dass der Reiseveranstalter sie betreut und ohne zusätzliche Kosten in einer anderen Unterkunft untergebracht zu werden. Das gilt auch für Urlauber, die individuell gebucht haben. Ein Reiseabbruch ist ebenfalls rechtens. 

So verhalten Sie sich, wenn Sie in einen Brand geraten

Wer unterwegs bei Ausflug oder beim Wandern in die Nähe eines Waldbrands gerät, sollte laut Malteser und Allianz-Versicherung diese Regeln befolgen:

Im Freien:

  • Ruhe bewahren.
    Seitlich zur Windrichtung vom Waldbrand weg flüchten.
  • In eine Waldregion mit möglichst wenig Bewuchs und brennbarem Material flüchten.
  • Auf einer Straße sich flach auf den Bauch in einen vom Feuer entfernten Straßengraben legen. 
  • Mit Kopfbedeckung und Sonnenbrille vor Funkenflug schützen.
  • Sich vor Rauch mit einem feuchten Tuch vor den Mund schützen.

Unterwegs im Auto:

  • Im Fahrzeug bleiben.
  • Fenster schließen, Lüftung und Klimaanlage ausschalten.
  • Langsam und mit Licht fahren.
  • Bei längeren Stehphasen Motor ausschalten.

Im Haus: 

  • Feuerwehr alarmieren.
  • Beleuchtung in und am Haus einschalten.
  • Fenster schließen, Rollläden herunterfahren, Öffnungen abdichten.
  • Leiter bereitstellen, um aufs Dach klettern zu können.
  • Feuerlöscher, Axt, Schaufel und Spaten bereithalten.

Im Hotel:

  • Anweisungen des Personals befolgen.
  • Gepäck zurücklassen, im Zweifel auch die Wertsachen.
  • Rettung hat oberste Priorität.
     

Südeuropa Urlaubsländer ächzen bereits unter Gluthitze – Auswärtiges Amt warnt

Fast alle Waldbrände werden durch den Menschen verursacht. Folgendes Verhalten reduziert das Risiko, selbst versehentlich ein Feuer zu verursachen:

  • Im Wald und auf Wiesen nicht rauchen und keine Kippen auf den Boden oder aus dem Autofenster werfen.
  • In Wäldern und in Waldnähe kein offenes Feuer machen und nur auf aufgewiesenen Grillplätzen grillen.
  • Nur auf offiziellen Parkplätzen parken. Denn: Auch ein heißer Auspuff oder Katalysator kann einen trockenen Untergrund entzünden.
  • Waldwege nicht zuparken, damit im Ernstfall die Rettungsfahrzeuge durchkommen.
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