EU-Verkehrsminister verlängern Frist für Entschädigungen bei Verspätung
Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden – und nicht wie bisher nach drei Stunden. Eine Mehrheit der EU-Verkehrsminister hat sich bei einem Treffen in Luxemburg für die Änderung ausgesprochen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus EU-Diplomatenkreisen erfuhr. Das Europaparlament kann noch Änderungen an den neuen Regeln vornehmen.
Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Minister zufolge für Distanzen bis 3500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen.

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Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, dass Passagiere wie bisher ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden und dafür pauschal eine Entschädigung von 300 Euro bekommen. Dadurch wären Verbraucherrechte gewahrt, aber auch Fluggesellschaften auf Langstreckenflügen entlastet worden, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor dem Treffen.
Deutschland gegen Änderungen bei Fluggastrechten
Entsprechend stimmte Deutschland der Änderung bei der Sitzung in Luxemburg nicht zu. Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung deutlich weniger Passagiere entschädigt werden würden.
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Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht bislang für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:
- 250 Euro für Flüge bis 1500 km
- 400 Euro für Flüge bis 3500 km
- 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 km
Umfrage zu Entschädigung bei Flugverspätungen
Der deutsche Lobbyverband BDL hatte beim Institut Yougov eine Umfrage unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch zu erhalten.

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Nur 21 Prozent fanden die Entschädigungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. Dafür nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage später zu erreichen.
Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen
Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist. Wie viel mehr Ersatzflüge genau durch eine Fünf-Stunden-Regel noch am selben Tag stattfinden würden, ist unklar.

Widerstand im Europaparlament erwartet
Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden und müssen den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen betonte vor der Abstimmung, dass das Europäische Parlament bereits eine Position habe, "und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen". Voraussichtlich wolle das Europaparlament die Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten. Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke betonte: "Als Parlament werden wir keine Verschlechterung des Status quo akzeptieren."
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