„Der Begriff Aliasname ist missverständlich“ – Behörden äußern sich zu Bielefeld-Angreifer
Im Fall des Messerangriffs vor einer Bar in Bielefeld hat der gefasste Tatverdächtige zu keinem Zeitpunkt mit unterschiedlichen Namen versucht, seine Identität zu verschleiern. Das haben die nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) und das Innenministerium in einer Fragestunde im Landtag erklärt.
In den Tagen nach dem Angriff war es zu dem in einer Asylunterkunft in Ostwestfalen lebenden Syrer zu Unklarheiten gekommen. Paul hatte von verschiedenen Namen, sogenannten Aliasnamen, in der Akte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet.
Die Ministerin hatte dies in der Vorwoche im Plenum des Landtags mit unterschiedlichen Übertragungen aus dem arabischen in die lateinische Sprache begründet. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am 21. Mai von acht Aliasnamen in zwei Systemen der NRW-Polizei berichtet. Reul wollte sich vor einer abschließenden Überprüfung nicht weiter äußern.
Ein Vertreter des Innenministeriums bestätigte jetzt in der Fragestunde des Integrationsausschusses nach der Überprüfung, dass der Beschuldigte keine Aliasnamen zur Verschleierung seiner Identität genutzt habe. In zwei Systemen der Polizei waren mehrere Namen zu dem Tatverdächtigen aufgetaucht. Besonders nach der Lage in Bielefeld hatten die Ermittler im Rahmen der Fahndung weitere Datensätze angelegt, so der Mitarbeiter aus dem Ministerium von Reul. Hierbei war es zu unterschiedlichen Schreibweisen gekommen.
Innenministerium: Begriff „Aliasname“ sei „missverständlich“
Nach Bereinigung dieser Mehrfacheintragungen blieben am Ende fünf Datensätze über, so die Erklärung. Einer davon stammt vom Bundeskriminalamt und dient zur Erfassung der Personalien, der Prognose, woher der Flüchtling stammt und sei unter anderem wichtig für die Erstellung von Passersatzpapieren. „Wir haben keine Erkenntnisse zu missbräuchlichem Gebrauch. Deshalb ist der Begriff Aliasname missverständlich“, so das Innenministerium. Seiner Person sei ein Fingerabdruck zugeordnet und deshalb eindeutig identifizierbar.
Strafrechtlich war Mahmoud M. der Polizei in der Zeit vor dem Angriff in Bielefeld am 18. Mai nicht aufgefallen. Der 35 Jahre alte Tatverdächtige lebte in Harsewinkel im angrenzenden Kreis Gütersloh. Er soll vor einer Bar mit Messern auf Gäste eingestochen haben. Mehrere Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Die Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernommen, weil die Tat möglicherweise religiös motiviert war
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