Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat seinen Migrationskurs und die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen verteidigt. „Nationales Recht wird schlichtweg angewendet, weil wir es für notwendig halten in dieser Situation“, sagte Dobrindt am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin. Kritik am Vorgehen der Bundesregierung gab es in den vergangenen Tagen von Nachbarstaaten und der Opposition.

Dobrindt hatte am 7. Mai die verstärkten Kontrollen und Zurückweisungen angeordnet. Polen und die Schweiz hatten gegen das Vorgehen protestiert, die Grünen forderten an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Dobrindt verwies im ZDF erneut auf Artikel 18 des deutschen Asylgesetzes, der wiederum „in der Normkette“ Artikel 72 der europäischen Verträge folge.

Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU erlaubt es den Mitgliedstaaten, „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ von EU-Regelungen abzuweichen. In der Rechtswissenschaft wird vielfach davon ausgegangen, dass eine Anwendung von Artikel 72 Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 18 des Asylgesetzes sei. Unklar ist, ob Artikel 72 nur im Fall einer „nationalen Notlage“ zur Anwendung kommen kann beziehungsweise welche Kriterien dafür vorliegen müssen.

Es handele sich nicht um eine Notlage, „sondern das ist eine Ausnahmemöglichkeit, die man nutzen kann, wenn man sie für erforderlich hält“, sagte Dobrindt im ZDF. Nach Artikel 18 Asylgesetz dürften auch Menschen zurückgewiesen werden, die in Deutschland Asyl suchen – und zwar, „weil sie aus einem sicheren Drittstaat kommen und dort nicht verfolgt sind“, betonte Dobrindt.

Weiterhin davon ausgenommen seien „vulnerable Gruppen“, also etwa unbegleitete Minderjährige, schwangere Frauen oder Erkrankte. Menschen, die „erkennbar“ vulnerabel seien, „werden wir nicht zurückweisen“, sagte Dobrindt.

Grüne schicken Fragenkatalog an das Bundesinnenministerium

Am Dienstag hatte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann Klarheit zur Situation an den Grenzen gefordert. Sie kritisierte „ein Chaos in den letzten Tagen“, weil unklar sei, „was nun gilt in Deutschland und Europa“ und was die Rechtsgrundlage dafür sei, sagte sie in Berlin. Haßelmann verwies zudem auf erhebliche Auswirkungen der verschärften Kontrollen für Pendlerinnen und Pendler sowie auf den freien Warenverkehr.

Die Grünen hatten dazu bereits einen Fragenkatalog an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gerichtet. Unklar ist laut Haßelmann insbesondere, ob die von Dobrindt angeordneten Zurückweisungen Asylsuchender sich auf Artikel 72 der EU-Verträge stützten, was die Erklärung einer Notlage zur Voraussetzung habe. Andernfalls wären solche Zurückweisungen rechtswidrig, sagte die Grünen-Fraktionschefin.

Haßelmann verwies zudem auf erhebliche Auswirkungen der verschärften Kontrollen für Pendlerinnen und Pendler sowie auf den freien Warenverkehr.

Insofern sei die Politik der CDU, die sich sonst gern als wirtschaftsfreundlich darstelle, „ein Schlag ins Gesicht der Wirtschaft und des Binnenmarktes“. Zudem verwies die Grünen-Fraktionschefin auf die massive Kritik aus europäischen Nachbarländern an dem Vorgehen Deutschlands an den Grenzen.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke