Medien veröffentlichen das geheime AfD-Gutachten
Das Magazin „Cicero“ hat das als geheim eingestufte Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) am Dienstag auf seiner Webseite veröffentlicht. Dem Magazin liegt das Gutachten nach eigenen Angaben vollständig vor. Es ist zum Download in dem entsprechenden Artikel für Abonnenten verfügbar. Auch das Portal „Nius“ veröffentlichte am Dienstagabend nach „Cicero“ das Gutachten.
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Dagegen setzte sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.
Das Gutachten, das zur Hochstufung erstellt wurde, war bislang nicht veröffentlicht worden. Es sei nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt, hieß es. Außerdem flossen auch als vertraulich eingestufte Informationen ein – was als Hauptgrund galt, das Gutachten nicht zu veröffentlichen.
Dennoch kamen mehr und mehr Auszüge an die Öffentlichkeit. WELT hatte am Tag der Hochstufung drei Beispiele zitiert, die in dem Dokument als Beleg für die rechtsextremistische Einstellung der AfD genannt werden. Die Plattform „Frag den Staat“ veröffentlichte einen 17-seitigen Auszug, „Spiegel“ und „Bild“ zitierten danach ausführlich aus dem Gutachten.
Hat sich ein Behördenmitarbeiter strafbar gemacht?
„Cicero“-Autor Mathias Brodkorb hatte vor einer Woche in einem Gastkommentar bei WELT zur Veröffentlichung von Zitaten geschrieben: „Da das Dokument als geheim eingestuft ist, könnte es sich dabei um eine Straftat handeln – mutmaßlich begangen von einem Behörden- oder Ministeriumsmitarbeiter.“ Dass der Verfassungsschutz das Gutachten aus „Geheimschutzgründen“ nicht veröffentlichen wollte, nannte Brodkorb nicht überzeugend. „Es wäre ein Leichtes gewesen, die wenigen tatsächlich auf geheimdienstlichen Erkenntnissen basierenden Passagen zu schwärzen und den Rest der Öffentlichkeit zu übergeben. Der Verfassungsschutz tut dies deshalb nicht, weil er sich der öffentlichen Kontrolle entziehen will“, kritisierte er bei WELT.
Nun veröffentlicht „Cicero“ mit einem Artikel von Brodkorb das gesamte Dokument. Dessen Inhalt bestätige eine Vermutung, heißt es darin: „Es gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es zu schützen gälte.“ Der Verfassungsschutz stütze sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.
Als Fazit formuliert Autor Brodkorb, der von 2011 bis 2019 in Mecklenburg-Vorpommern für die SPD Finanz- beziehungsweise Bildungsminister war: Im Gutachten gebe es beiderlei, „eindeutig ‚harmlose‘ und eindeutig verfassungswidrige Äußerungen“. Die Beweislage zur Frage, ob die eindeutig verfassungswidrigen Äußerungen innerhalb der AfD bestimmend für die Gesamtpartei seien, schreibt er weiter, „erweist sich als fraglich“. Aber dazu könne sich nun jeder mündige „Cicero“-Leser selbst eine Meinung bilden.
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