Merz lässt „nationale Notlage“ in Asylpolitik ausrufen
Bundeskanzler Friedrich Merz ruft nach WELT-Informationen die „nationale Notlage“ bei der Migration aus. Die neue Bundesregierung will Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aktivieren.
Die Folge: Das Dublin-Abkommen würde nicht mehr gelten, mehr Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern wären die Folge.
Nach Informationen von WELT werden zur Stunde die Botschafter der Nachbarstaaten im Innenministerium unterrichtet. Noch unklar ist, wann die Umsetzung der „Notlage“ beginnt.
Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedstaaten, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit von einigen EU-Regelungen abzuweichen. Ob das in diesem Fall zulässig ist, war schon zwischen der Ampel-Koalition und der Union im vergangenen Jahr umstritten. Juristen mahnen, dass am Ende der Europäische Gerichtshof entscheiden könnte.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits am Mittwoch die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen angeordnet und sich ebenfalls auf Artikel 72 berufen.
Damit nahm er die Entscheidung aus dem Jahr 2015 zurück, Migranten auch aus sicheren Drittstaaten beim Vorbringen eines Asylgesuchs die Einreise zu erlauben. In einem Schreiben an die Bundespolizei ist vermerkt, dass Schutzsuchenden bei einer Einreise aus einem sicheren Mitgliedsstart die Einreise „verweigert werden kann“, für „vulnerable Personen“ wie Schwangere soll es Ausnahmen geben.
Merz kündigte Migrationswende am ersten Tag im Amt an
Vor der Bundestagswahl hatte Merz angekündigt, als Kanzler am ersten Tag im Amt „per Richtlinienkompetenz“ das Innenministerium anzuweisen, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle illegalen Einreisen zurückzuweisen. Das gelte auch für Menschen mit Schutzanspruch.
„Wir halten unsere Versprechen aus dem Wahlkampf und machen Ernst mit der Migrationswende. Wir entscheiden, wer in unser Land kommt und beenden illegale Einwanderung!“, erklärte der neue CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann auf X.
Merz hatte nach dem Anschlag in Solingen im August 2024 die signifikante Begrenzung des „anhaltenden illegalen Zustroms“ von Migranten und Flüchtlingen gefordert. Die irreguläre Migration belaste „mittlerweile das Zusammenleben unserer Bevölkerung in wesentlichen Teilen“, sagte er damals.
Aus seiner Sicht seien Zurückweisungen rechtlich möglich, weil die Betroffenen alle bereits mindestens ein Nachbarland Deutschlands und damit ein sicheres Herkunftsland durchquert hätten, also nach den EU-Regeln „schon mindestens ein Land zu weit gereist“ seien. Sollte es aber doch Probleme mit dem EU-Recht geben, müsse dieses entweder geändert oder eine „nationale Notlage“ ausgerufen werden. Für diesen Schritt entschied sich Merz nun.
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