Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage zu AfD-Hochstufung ab
- Nicht die erste Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes
- Mehrjährige Prüfung des Verfassungsschutzes vorausgegangen
- Verfassungsschutz entfernt Pressemitteilung von Internetseite
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich "mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht" in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist bisher unklar. Die AfD hatte gegen die neue Einstufung durch das BfV geklagt.
Nicht die erste Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als "Verdachtsfall" geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist aber noch nicht rechtskräftig.
Mehrjährige Prüfung des Verfassungsschutzes vorausgegangen
Der Verfassungsschutz hatte die neue Einstufung für die gesamte AfD am 2. Mai nach mehrjähriger Prüfung bekanntgegeben. Der Zeitpunkt, wenige Tage bevor die Amtszeit von Nancy Faeser (SPD) als Bundesinnenministerin endete, hatte für Schlagzeilen gesorgt und eine neue Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren ausgelöst. Faeser betonte, das neue Gutachten des BfV habe das Ministerium erst am 28. April erreicht. Sie habe keinen Einfluss auf den Inhalt und die Entscheidung des Bundesamtes genommen.
Begründet hatte der Verfassungsschutz seine neue Bewertung vor allem mit einem in der Partei vorherrschenden ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Kritisch sieht er etwa Aussagen von AfD-Funktionären wie "Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel".
AfD-Spitze: Wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen Hochstufung
Die AfD begrüßte die aktuelle Entwicklung: "Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen", erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. "Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz."
Verfassungsschutz entfernt Pressemitteilung von Internetseite
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werde der Verfassungsschutz die AfD öffentlich auch nicht als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" bezeichnen, teilten Verfassungsschutz und Gericht mit. Auch die entsprechende Pressemitteilung werde von der Internetseite entfernt.
Quelle: AFP/Reuters/ dpa (mpö)
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