Kanzleramtschef Frei zeigt sich offen für neuen Umgang mit der Linkspartei
Die schwierige Kanzlerwahl hat in der Union eine Debatte zur Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausgelöst. Denn zur Ermöglichung eines zweiten Wahlgangs mussten CDU/CSU Gespräche mit der Linken führen – zu dieser gilt bei der CDU aber eigentlich ein Unvereinbarkeitsbeschluss. Für dessen Abschaffung zeigte sich am Mittwoch bereits Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) offen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) bekräftigte indes den Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken.
„Wir werden gemeinsam darüber zu sprechen haben“, sagte Frei den Sendern RTL und ntv. Der Beschluss des CDU-Bundesparteitags könne zwar nicht mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt werden. „Aber mit Sicherheit sind wir in einer Situation, wo wir die eine oder andere Frage neu bewerten müssen.“
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Die CDU lehnt in einem Parteitagsbeschluss „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD wie mit der Linken ab. Nach dem Scheitern von Parteichef Friedrich Merz im ersten Kanzlerwahlgang am Dienstag setzten die neuen Koalitionspartner Union und SPD mit den oppositionellen Grünen, aber auch gemeinsam mit der Linken eine Fristverkürzung durch, die einen zweiten Wahlgang noch am selben Tag ermöglichte, den Merz dann bestand. Die Linken wurden für die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt – eine Situation, die in der neuen Legislaturperiode wieder vorkommen könnte.
Es könnten Situationen entstehen, in denen das ganze Land in eine krisenhafte Lage gerät, wenn sie nicht gelöst werden, erklärte Frei im Deutschlandfunk mit Blick auf die Frage der Kooperation. Er verwies darauf, dass Merz' Scheitern im ersten Wahlgang sogar ein zeitweiliges Absacken an den Börsen ausgelöst hat. Es gehe also nicht nur um Deutschland, in Europa und darüber hinaus schauten viele, was hierzulande passiere. „In jedem Fall ist das Staatswohl immer über die Interessen der Parteien zu stellen“, sagte er.
Spahn sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ hingegen: „Der vom Parteitag getroffene Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken gilt weiterhin.“ Bei der Kanzlerwahl sei es „um einen geschäftsmäßigen Antrag zur Tagesordnung“ gegangen. „Das verstößt weder gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss noch hebt es ihn auf. Die Koalition verfügt über eine eigene Mehrheit, mit der wir stabil und verlässlich regieren werden“, betonte der Fraktionschef.
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