Vor der Bundestagsabstimmung an diesem Freitag hat Justizministerin Stefanie Hubig für die Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Sexualverbrechen geworben. „Das Gesetz gibt ein klares Signal an Täter, mögliche Täter - und an die Betroffenen. Es geht hier um eine Mindeststrafe - da sind fünf Jahre sehr viel. Das bringt klar zum Ausdruck: Wir haben es mit schwerem Unrecht zu tun“, sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. K.o.-Tropfen sollen künftig wie eine Waffe oder ein anderes „gefährliches Mittel“ behandelt werden.

„Der Einsatz von Betäubungsmitteln, von K.o.-Tropfen, ist ein gravierendes Problem“, sagte die Ministerin. Betroffen seien vor allem Frauen, denen etwa in Bars oder auf Partys unbemerkt Substanzen ins Getränk gegeben würden und die anschließend sexuell genötigt oder vergewaltigt würden. Hinzu kämen Fälle, in denen Männer ihre Partnerinnen betäubten, selbst vergewaltigten oder von anderen Männern vergewaltigen ließen. Teilweise würden die Taten gefilmt und im Internet verbreitet. Hubig verwies auf den Fall Gisèle Pelicot sowie Fälle in Deutschland.

„Die Verabreichung von K.o.-Tropfen durch den eigenen Partner, womöglich im gemeinsamen Zuhause, ist unglaublich niederträchtig und perfide. Man kann sich nicht vorstellen, wie die Betroffenen dadurch verletzt werden“, sagte sie.

Bedenken des Bundesrats, dass ein größerer zeitlicher Abstand zwischen der Verabreichung der Tropfen und der Tat eine härtere Bestrafung erschweren könnte, wies Hubig zurück. Es gebe kein Schlupfloch, aber „es gehört zum Rechtsstaat dazu, dass ein Angeklagter freigesprochen werden muss, wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen ist“, erläuterte Hubig. „Auch wenn der Nachweis bei K.o.-Tropfen schwierig ist, unmöglich ist er nicht. Es kommt immer wieder zu Verurteilungen wegen des Einsatzes von K.o.-Tropfen. Für Täter gibt es also ein reales Risiko, aufzufliegen – und streng bestraft zu werden.“

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