Trotz Heimreise weiter Sozialleistungen – die Sonderregel für Ukraine-Flüchtlinge
Neu einreisenden ukrainischen Männern begegnet die EU seit Kurzem mit größerer Härte: Wer seinen militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nicht nachgekommen ist, erhält grundsätzlich keinen vorübergehenden Schutz mehr.
„Politisch halte ich das für angebracht bei einem Land, das wir maßgeblich militärisch unterstützen, um seinen Widerstand gegen Putins Angriffskrieg zu organisieren“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Sommer. Wenn die Massenzustrom-Richtlinie für wehrpflichtige Männer nicht mehr greife und ein positives Asylverfahren nicht infrage komme, gebe es eine logische Konsequenz: „Für diese Menschen besteht eine Ausreisepflicht in die Ukraine.“
Für Ukrainer, die bereits in den vergangenen Jahren in Deutschland Schutz gefunden haben, gelten dagegen weiterhin weitreichende Rechte. Dazu zählt auch, dass sie vorübergehend in ihre Heimat reisen und anschließend nach Deutschland zurückkehren können. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Auf die Frage, warum Ukrainer trotz ihres Schutzstatus in ihre Heimat reisen dürfen, verweist das Bundesinnenministerium auf Paragraf 51 des Aufenthaltsgesetzes. Danach erlischt eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Ausländer ausgereist ist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist zurückkehrt. Bei einer kürzeren Abwesenheit sei grundsätzlich davon auszugehen, dass die Reise vorübergehender Natur sei, so das Ministerium. Das gelte auch für Reisen in die Ukraine, etwa um Angehörige zu besuchen. „Insoweit unterscheidet das Gesetz ganz bewusst Heimatreisen für vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz genießende Ukrainer von Heimatreisen von international Schutzberechtigten, für die strengere Regeln gelten.“
Mehr als 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine haben in Deutschland derzeit vorübergehenden Schutz erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Schutz wurde inzwischen bis zum 4. März 2028 verlängert. Wie viele Ukrainer von der Möglichkeit der Heimatreisen Gebrauch machen, geht aus der Antwort des Ministeriums nicht hervor.
Auch beim Bezug von Sozialleistungen sind kurzfristige Auslandsaufenthalte möglich. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Februar 2026 erklärte, müssen Leistungsbezieher dafür die Zustimmung des Jobcenters einholen. Eine Abwesenheit ohne besonderen Grund soll in der Regel für bis zu drei Wochen im Jahr genehmigt werden. In dieser Zeit wird die Grundsicherung weitergezahlt.
„Kurzfristige Reise im Rahmen dieses Schutztitels möglich“
Für den AfD-Abgeordneten René Springer, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, ist diese Regelung ein „Irrsinn“, der beendet werden müsse. Seine Forderung: „Wer in sein Herkunftsland zurückkehrt, verliert sofort seinen Schutzstatus und seinen Anspruch auf Sozialleistungen.“ Statt Grundsicherung solle es für Ukrainer nur noch Asylbewerber-Leistungen geben – „in Form von Brot, Bett und Seife“.
Die Bundesregierung hat die Heimreisen hingegen in der Vergangenheit verteidigt. Sie unterstütze die Ukraine bei der Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg und gewähre den nach Deutschland geflohenen Menschen in diesem Zusammenhang vorübergehenden Schutz.
„Kurzzeitige Reisen in die Ukraine sind im Rahmen dieses Schutztitels möglich“, teilte die Bundesregierung der AfD-Fraktion bereits im Frühjahr mit. Dahinter stehe insbesondere das Bestreben der EU-Mitgliedstaaten, Ukrainer dabei zu unterstützen, ihre Verbindung zur Heimat zu bewahren. Solche Besuche seien zudem wichtig, um die Widerstandsfähigkeit der ukrainischen Bevölkerung trotz der äußerst schwierigen Lebensbedingungen infolge der russischen Angriffe zu stärken.
Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke