Das unbekannte Ausmaß der Zwangsehen und der Vorwurf der „Datensabotage“
Das Mädchen ahnte nichts von seinem vorbestimmten Schicksal. Die 16-Jährige lebte mit ihren Eltern in einer Flüchtlingsunterkunft in der Brandenburger Provinz. Gemeinsam waren sie 2016 aus Syrien geflohen. Sozialarbeiter beschreiben Zahra (Name anonymisiert, d. Red.) als aufgeweckten Teenager. Ein Mädchen, das viele Fragen stellte und neugierig darauf war, wie ihr Leben in Deutschland weitergehen würde. Doch ihre Eltern hatten andere Pläne.
In einer privaten Zeremonie verheirateten sie ihre Tochter mit einem 19-jährigen Landsmann. Ein deutschsprachiger Helfer setzte ein Schreiben auf, das sie bei Nachfragen von Behörden vorzeigen konnten: Darin erlaubten die Eltern ihrer minderjährigen Tochter, mit dem 19-Jährigen in einer „Wohngemeinschaft“ zu leben. Eine Kinderehe, getarnt als Wohngemeinschaft, mitten in Deutschland.
„Die Akten solcher Fälle stapeln sich in meinem Keller“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ateş, die auch Zahra betreute. Seit 2003 kämpft die Menschenrechtsaktivistin gegen Zwangsverheiratungen, von denen häufig Minderjährige betroffen sind. „Mit der Zuwanderung seit 2015 erleben wir einen weiteren Anstieg des Phänomens“, sagt Ateş. Doch vielerorts fehlen belastbare Zahlen.
Seit 2017 dürfen in Deutschland nur Volljährige heiraten. Für im Ausland geschlossene Ehen gilt: War ein Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre, ist die Ehe unwirksam. War er 16 oder 17 Jahre alt, ist sie grundsätzlich aufhebbar. Doch nur selten heben Gerichte solche Ehen tatsächlich auf.
Brandenburg und Bremen melden keinen einzigen Fall. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern verzeichnen seit 2018 jeweils nur einstellige Zahlen aufgehobener Ehen von Minderjährigen. Baden-Württemberg nennt acht Fälle, zugleich aber 350 Verfahren, die sich seit 2012 aus „sonstigen Gründen“ erledigten.
In Baden-Württemberg sind seit 2012 lediglich acht Kinderehen rechtskräftig aufgehoben worden. Gleichzeitig dokumentierte das landesweit zuständige Regierungspräsidium Tübingen 350 weitere Fälle, die ohne rechtskräftige Eheaufhebung erledigt wurden.So sind die niedrigen Zahlen größtenteils zu erklären: Wird der minderjährige Ehegatte volljährig und gibt zu erkennen, dass er die Ehe fortsetzen will, ist eine Aufhebung ausgeschlossen. Zudem entdecken Behörden viele Fälle erst Jahre später, etwa wenn Kinder geboren werden. Bayern meldet rund 1900 Ehen mit mindestens einem minderjährigen Partner, die sich in den vergangenen zehn Jahren „anderweitig“ erledigt haben.
Ateş hält das tatsächliche Ausmaß für weitaus größer: „Wir dürften es bundesweit mit tausenden Fällen von Zwangsehen pro Jahr zu tun haben.“ Sie wirft staatlichen Stellen „Datensabotage“ vor. Aus politischer Scheu werde das Problem nicht klar benannt: „Das ist vielerorts falsch verstandener Minderheitenschutz.“ Ein Großteil der Fälle spiele sich innerhalb muslimischer Gemeinschaften ab. Auch unter Sinti und Roma sowie in der jesidischen Minderheit begegne ihr das Phänomen häufig.
„Gefangen in einem archaischen System“
Betroffen seien nicht nur Mädchen. Auch Jungen würden gegen ihren Willen verheiratet, etwa mit Cousinen. „Diese Eltern sind keine Monster“, erklärt Ateş. Diese Mütter und Väter seien „gefangen in einem archaischen System und denken, sie tun ihren Kindern etwas Gutes“.
Als Gründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin kennt Ateş viele Paare, die nur religiös verheiratet wurden und in keiner amtlichen Statistik auftauchen. Oft suchen Frauen Hilfe, die bereits als Minderjährige islamisch getraut wurden und die Verbindung lösen wollen. Es ist unklar, wie groß das Dunkelfeld ist.
Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums wertete 2011 bundesweit Beratungsfälle zu Zwangsverheiratungen aus. Sie erfasste 3443 Betroffene; knapp 30 Prozent waren minderjährig. Seither fehlt eine vergleichbare bundesweite Erhebung.
Einen aktuellen Einblick liefert Berlin. Eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie des Instituts Camino erfasste für 2024 rund 207 Fälle angedrohter oder vollzogener Zwangsverheiratungen. Sieben Betroffene waren jünger als 14 Jahre. Als häufigste Herkunftsländer nennt die Untersuchung Afghanistan, Syrien und die Türkei.
Zahra floh 2018 vor ihrem vermeintlichen Ehemann nach Berlin und suchte Hilfe bei einer Beratungsstelle, wie Ateş berichtet. Doch die Familie setzte sie weiter unter Druck. Schließlich überwogen Schuldgefühle. Nach rund einem Jahr im Versteck kehrte Zahra zurück. Als sie volljährig war, heiratete sie den ihr zugewiesenen Mann auch standesamtlich. Danach verliert sich ihre Spur.
Korrespondent Philipp Woldin kümmert sich bei WELT vor allem um Themen der inneren Sicherheit sowie Migration und berichtet über das Bundesinnenministerium.
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