In Baden-Württemberg sind seit 2012 lediglich acht Kinderehen rechtskräftig aufgehoben worden. Gleichzeitig dokumentierte das landesweit zuständige Regierungspräsidium Tübingen 350 weitere Fälle, die ohne rechtskräftige Eheaufhebung erledigt wurden.

Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr hervor. Insgesamt wurden damit 358 Kinderehen erfasst.

Unter den aufgehobenen Ehen befand sich auch die Ehe eines elfjährigen irakischen Mädchens mit einem 17-jährigen irakischen Jungen. Der Fall stammt aus dem Jahr 2020. Bereits 2018 wurde die Ehe einer 14-jährigen Afghanin mit einem 30-jährigen Afghanen aufgehoben. Insgesamt verzeichnet die Landesregierung acht rechtskräftige Aufhebungen in den Jahren 2018 bis 2024.

Zuletzt wurden 2024 zwei Ehen aufgehoben: die Ehe einer 16-jährigen Deutschen mit einem 25-jährigen Pakistani sowie die einer 16-jährigen Syrerin mit einem 27-jährigen Syrer. Deutlich größer ist die Zahl der Fälle, in denen keine gerichtliche Aufhebung erfolgte. Das Regierungspräsidium Tübingen führt 350 Vorgänge aus den Jahren 2015 bis 2026 unter der Kategorie „sonstige Erledigungen“. Als mögliche Gründe nennt die Landesregierung unter anderem den Tod eines Ehepartners, das Erreichen der Volljährigkeit, ein Absehen von der Aufhebung oder eine erneute Eheschließung im Ausland. Auch unter diesen Fällen finden sich Ehen mit sehr jungen Minderjährigen.

So dokumentiert die Landesregierung für das Jahr 2020 die Ehe eines zwölfjährigen afghanischen Mädchens mit einem 18-jährigen Mann. Für 2022 ist zudem eine Ehe zwischen einer zwölfjährigen Syrerin und einem 28-jährigen Syrer aufgeführt. Darüber hinaus findet sich für 2023 die Ehe einer zwölfjährigen Afghanin mit einem 21-jährigen Afghanen. In den Tabellen finden sich zudem mehrere Fälle mit 13- und 14-jährigen Mädchen.

Keine Daten über Schul-Anwesenheit

Nach Angaben des Innenministeriums waren zum Zeitpunkt der Antwort keine gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung von Kinderehen anhängig. Die AfD-Abgeordneten wollten außerdem wissen, wie viele Schüler in Baden-Württemberg seit 2010 zwangsverheiratet wurden und anschließend trotz bestehender Schulpflicht nicht mehr am Unterricht teilnahmen. Das Kultusministerium teilte mit, entsprechende Daten würden nicht erhoben. Auch zu den Ländern, in denen die betroffenen Ehen geschlossen wurden, liegen der Landesregierung keine Angaben vor.

Das Regierungspräsidium Tübingen erhebe lediglich die für Eheaufhebungsverfahren relevanten Daten, insbesondere Alter und Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Weitere Zahlen nennt die Landesregierung zur vom Land finanzierten Beratungsstelle Yasemin. Diese registrierte im Jahr 2025 insgesamt 271 Beratungsfälle. In 80 Fällen ging es um Personen, die von einer Zwangsverheiratung bedroht waren. Unter ihnen befanden sich 33 Minderjährige. Vier Betroffene waren jünger als zwölf Jahre, fünf waren zwölf Jahre alt und zwei weitere 13 Jahre alt. 46 Betroffene waren volljährig, in einem Fall wurde das Alter nicht kategorisiert.

Auslöser der parlamentarischen Anfrage war nach Angaben der Abgeordneten ein Ende Juli 2026 veröffentlichter Notfallbogen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes mit dem Titel „Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als nicht-betroffene Person helfen?“. Das Dokument richtet sich unter anderem an Lehrkräfte und enthält Handlungsempfehlungen für Fälle, in denen bei Schülerinnen die Gefahr einer Zwangsverheiratung besteht.

Die Abgeordneten fragten zudem, ob sich das Land finanziell an der Erstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung des Notfallbogens beteiligt habe. Die Antwort des Innenministeriums lautet: „Es liegt keine finanzielle Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an dem genannten Notfallbogen vor.“ Die Antwort der Landesregierung wurde am 1. Oktober 2026 im Einvernehmen mit dem Kultus- und dem Sozialministerium erstellt und am 7. Oktober als 18_0529_D veröffentlicht.

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