Die Bundesregierung will Sozialmissbrauch eindämmen. Dazu beschloss das Bundeskabinett einen Aktionsplan mit zehn Punkten. Wirksamer bekämpft werden sollen ausbeuterische Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien, wie es in dem Plan heißt. Grundsicherung soll auch nicht länger an per Haftbefehl gesuchte Personen fließen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schrieb auf der Plattform X: „Missbrauch geht zulasten aller, die arbeiten und einzahlen. Dagegen gehen wir vor: Mit unserem Aktionsplan bekämpfen wir Ausbeutung und Missbrauch“ Die Sozialsysteme dürften nicht ausgenutzt werden.

Unter anderem soll es demnach neue Befugnisse für Kommunen und Jobcenter geben. Kommunen sollen Möglichkeiten erhalten, besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Auch sollen Arbeitgeber stärker in Haftung genommen werden, die auf Schwarzarbeit setzen. Zudem sollen Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, keine Grundsicherung mehr bekommen können. Der bisher eingeschränkte Datenaustausch zwischen den Behörden soll verbessert werden.

Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte dazu, es gehe nicht an, dass Arbeitnehmer die Freizügigkeit innerhalb der EU ausnutzten, um Menschen auszubeuten. Dagegen wolle die Bundesregierung härter vorgehen. „Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch tolerieren wir nicht“, sagte die Ministerin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte, mit dem Gesetz würden Schlupflöcher im Sozialstaat geschlossen. Der Staat zeige klare Kante gegenüber Sozialbetrügern.

Bas und Dobrindt hatten den Plan gemeinsam erarbeitet. Umgesetzt werden sollen Beschlüsse des Koalitionsausschusses und aus dem Koalitionsvertrag. Mit betroffenen Kommunen sei ausführlich beraten worden. Die beschlossenen Maßnahmen sollen laut Aktionsplan bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden.

Das sind die zehn Maßnahmen im Überblick

  1. Mehr Datenaustausch zwischen Behörden: Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz- und Sicherheitsbehörden sowie Kranken- und Pflegekassen sollen Daten umfassender abgleichen, auch mithilfe KI-gestützter Analysesysteme.
  2. Engere Zusammenarbeit vor Ort: Der Bund will Kommunen darüber informieren, welche Zuständigkeiten und Befugnisse Sozial- und Ordnungsbehörden haben. Lokale Behörden sollen mit Unterstützung des Bundes gemeinsame Lagebilder erstellen, um Erkenntnisse zu bündeln und ihr Vorgehen abzustimmen.
  3. Dialog mit betroffenen Städten: Die Bundesregierung beteiligt sich weiter an der Arbeitsgruppe Südosteuropa des Deutschen Städtetags. Die Integrationsbeauftragte hat zudem Städte, die Hauptziele der Zuwanderung aus Südosteuropa sind, zu einem Austausch eingeladen
  4. Neue Instrumente gegen Schrottimmobilien: Mitarbeiter der Kommunen sollen leichter Zutritt zu baufälligen Häusern erhalten, Städte ihr Vorkaufsrecht einfacher ausüben können. Kommt ein Eigentümer einer bestandskräftigen Anordnung zur Sanierung nicht nach, soll er künftig enteignet werden können. Meldebehörden sollen eine Anmeldung ablehnen können, wenn die Nutzung der Wohnung behördlich untersagt ist.
  5. Strengere Regeln beim Leistungsbezug: Wer per Haftbefehl gesucht wird, vor allem verurteilte Straftäter, die ihre Haft nicht antreten, soll keine Grundsicherung und keine Sozialhilfe mehr erhalten. EU-Bürger, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise nur noch für zwei Wochen statt für einen Monat bekommen. Arbeitgeber sollen wie bereits in der Grundsicherung künftig auch in der Sozialhilfe für zu Unrecht gezahlte Leistungen haften. Zudem soll die Umgehung der Bezahlkarte für Asylbewerber bekämpft werden.
  6. Strafverfolgung der Hintermänner: Organisierter Sozialbetrug soll strafrechtlich wirksamer verfolgt werden. Beschlossen ist dazu vorerst ein Prüfauftrag: Die zuständigen Ministerien sollen klären, ob das Strafrecht erweitert werden muss und wie sich die Durchsetzung verbessern lässt.
  7. Durchsetzung der Schulpflicht: Kinder, die dauerhaft nicht zur Schule gehen oder dort nur zum Schein angemeldet sind, sollen schneller erfasst werden. Neben Sanktionen der Länder sollen dann auch Konsequenzen im Steuer-, Familien-, Ausländer- und Sozialrecht greifen, etwa wenn eine Familie weggezogen ist. Die Abläufe in den Ländern sollen dazu in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz verbessert werden.
  8. Neue Regeln im Freizügigkeitsrecht: EU-Bürger sollen Grundsicherung oder Sozialhilfe nicht mehr allein deshalb erhalten, weil sie seit fünf Jahren in Deutschland leben – der Aufenthalt muss künftig auch rechtmäßig gewesen sein.
  9. Überprüfung von EU-Recht: Die Bundesregierung will die EU-Kommission dazu bewegen, das europäische Freizügigkeitsrecht zu überprüfen und Klarstellungen oder Verschärfungen vorzuschlagen – etwa zu Missbrauch, zu den Voraussetzungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und zum Bezug von Sozialleistungen einschließlich Familienleistungen. Den Prozess dazu startet das Kanzleramt.
  10. Zusammenarbeit mit Herkunftsländern: In ausgewählten Herkunftsländern sollen Menschen schon vor der Ausreise über faire Arbeitsbedingungen, rechtliche Standards und Anlaufstellen in Deutschland informiert werden.

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