Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach dürfte erleichtert gewesen sein, als die unangenehme Postenbesetzung abgeschlossen war. Der Grünen-Politiker hatte vor einem Jahr Carsten Günther die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Bundeslandes überreicht und eine fast vierjährige Vakanz beendet.

Eigentlich sprach damals vieles dafür, dass nun Ruhe einkehrt. Günther sollte diese Aufgabe auf absehbare Zeit führen. Schließlich hatte der 56-jährige Jurist in einem spektakulären Klageverfahren um den Posten gekämpft. Er war damit auch in die direkte Konfrontation mit dem Minister und dessen Favoritin für die OVG-Leitung gegangen. Limbach und Günther warfen sich im Verlauf sogar gegenseitig vor, die Unwahrheit gesagt zu haben. Eine solch erbittert ausgefochtene Auseinandersetzung in der Justiz hatte man öffentlich kaum erlebt. Günther setzte sich am Ende durch. Limbach blieb politisch schwer beschädigt im Amt und hielt pflichtgemäß bei der Amtseinführung am OVG eine Laudatio auf den Kontrahenten.

Nun wird der Minister erneut von Günther überrascht: Die hart umkämpfte OVG-Leitung wird bald schon wieder frei, weil Günther für einen neuen Posten vorgesehen ist. Der Christdemokrat soll Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig werden. Die Unionsfraktion im Bundestag hat ihn vorgeschlagen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und die SPD tragen den Vorschlag mit, wie die „FAZ“ berichtete. Ursprünglich war ein anderer Kandidat, ebenfalls CDU-Mitglied, vorgesehen gewesen, doch dieser hatte kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen abgesagt.

Nun soll der sogenannte Richterwahlausschuss im Oktober Günther zunächst zum Richter am Bundesverwaltungsgericht wählen. Das 32-köpfige Gremium besteht aus den 16 Justizministern der Länder, also auch Limbach, und 16 vom Bundestag berufenen Mitgliedern. Nach einem anschließenden Kabinettsbeschluss der Bundesregierung würde der Bundespräsident ihn zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernennen. Für Günther wäre es eine Rückkehr an eine alte Wirkungsstätte. Seit 2015 war er als Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig gewesen, ehe er den OVG-Präsidentenposten in NRW übernahm.

Mit dem überraschenden Weggang ist Günthers juristische Karriere damit um eine Volte und Limbachs Amtszeit um einen Rückschlag reicher. Erneut muss für die Leitung des OVG ein aufwendiges Bewerbungsverfahren gestartet werden, bei dem schärfer denn je darauf geschaut wird, ob es rechtmäßig zugegangen ist. Noch sind die Fehler und Schwächen im vorherigen Verfahren zu präsent. Günthers Verwaltungsklage gegen die Besetzung mit Limbachs favorisierter Duzfreundin Katharina J., einer Abteilungsleiterin im NRW-Innenministerium, hatte zu einem öffentlich viel beachteten Eklat geführt. Das Verwaltungsgericht Münster gab Günther recht und monierte ein manipulatives und teilweise rechtswidriges Auswahlverfahren. Demnach hätten Minister und Ministerium unter allen Umständen versucht, die Kandidatin J. auf den OVG-Führungsposten zu befördern, und dabei rechtliche Grundsätze bei der Beförderung missachtet.

Das Oberverwaltungsgericht verwarf diesen Tenor in der nächsthöheren Instanz und erachtete das Verfahren für rechtmäßig. Günther legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht sah Ansatzpunkte für eine Überprüfung des OVG-Beschlusses und verwies den Fall zurück an das OVG.

Parallel arbeitete ein von SPD und FDP forcierter Untersuchungsausschuss im Landtag NRW die Hintergründe auf und brachte Limbach sowie die Personalabteilung des Justizministeriums in immer größere Bedrängnis. Limbach beteuerte zwar, dass es allein um die Bestenauslese und die fachlich qualifizierteste Bewerbung gegangen sei. Doch es verdichtete sich der Eindruck, dass es auch politische Einflussnahme gegeben hatte. Günther hatte in einer eidesstattlichen Versicherung im Klageverfahren beschrieben, ihm sei gesagt worden, dass es zwischen CDU und Grünen eine „koalitionsinterne Absprache“ gebe, wonach die Grünen unbedingt eine Frau auf dem Leitungsposten sehen wollten. Günther erklärte auch, dass er aufgefordert worden sei, seine Bewerbung zurückzuziehen.

Limbach wies das alles in einer eigenen eidesstattlichen Versicherung von sich. Diesen Widerspruch hätte das OVG aufklären müssen. Doch im Verlauf zog die vermeintliche Favoritin J. ihre Bewerbung zurück und wechselte als Abteilungsleiterin ins Bundesbildungsministerium. Günther blieb als einziger Kandidat übrig, und die juristische Aufklärung vor dem OVG war damit erledigt.

Im Untersuchungsausschuss trat zutage, dass es neben dem Bewerbungsverfahren im Justizministerium auch um politische Fürsprache ging. Favoritin J. war erst nachträglich ins Verfahren eingestiegen, nachdem sie mit NRW-Justizminister Limbach darüber gesprochen hatte. Sie und ihr Konkurrent Günther hatten getrennt beim Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), für sich geworben, obwohl Liminski mit dem Verfahren formal nichts zu tun hatte. Selbst der damalige Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, hatte Kontakt zu Günther aufgenommen und versucht, ihn zu beeinflussen.

Forderungen nach gesetzlichen Änderungen

Irgendwann hatte Limbach eingestanden, dass das Besetzungsverfahren nicht gut gelaufen sei, und Forderungen nach gesetzlichen Änderungen aufgegriffen. Wie groß die bisherigen Mängel sind, zeigen die geplanten Details im „Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes“. Künftig soll unter anderem eine verbindliche einmonatige Bewerbungsfrist gelten, Auswahlentscheidungen sollen ohne unnötige Verzögerung getroffen werden, und auch der Abbruch eines Verfahrens soll nur noch unter klar geregelten Voraussetzungen möglich sein.

Strengere Regeln sind für die einflussreichsten Leitungsämter der Justiz vorgesehen, darunter die Präsidentenposten der oberen Landesgerichte und die Generalstaatsanwaltschaften. Bei gleichwertigen Beurteilungen soll ein Auswahlgespräch vor einer Kommission mit Vertretern des Justizministeriums, der Landesgerichte und der Staatsanwaltschaften verpflichtend werden. Nach den Turbulenzen um die OVG-Besetzung soll diese Reform das Vertrauen in die Bestenauslese und die Unabhängigkeit der Justiz wieder stärken und Verfahren rechtssicherer machen. Falls das Gesetz nach der Sommerpause rechtzeitig verabschiedet wird, könnte es bei der Besetzung des OVG-Präsidentenpostens wirksam werden.

Günthers anstehender Weggang zum Bundesverwaltungsgericht stößt auf großes Verständnis in der Landespolitik, auch in der SPD- und FDP-Opposition, die ihn für eine „hervorragende Wahl“ halten. Der Anlass reizt sie auch zu einer erneuten Spitze gegen Limbach. Die Nominierung sei „eine späte Ohrfeige für die Personalpolitik von Justizminister Limbach“, erklärt SPD-Landtagsfraktionsvize Elisabeth Müller-Witt. Bei der Nachbesetzung am OVG Münster müsse Limbach jetzt zeigen, „dass er aus der Affäre gelernt hat“. Es müsse das Prinzip der Bestenauslese gelten. Entscheidend dürften allein Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sein „und keinesfalls persönliche Beziehungen zum zuständigen Minister“.

Kristian Frigelj berichtet für WELT über bundes- und landespolitische Themen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

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