Wer in Brandenburg mit einem AfD-Kugelschreiber zur Schule kommt, könnte damit künftig gegen das Schulgesetz verstoßen. Gleiches gilt für T-Shirts, Buttons oder Aufkleber mit dem Logo der Partei. Brandenburgs Bildungsministerium vertritt die Auffassung, dass solche Gegenstände unter das Verbot von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen fallen können.

Darauf machte zunächst die „Märkische Allgemeine Zeitung“ aufmerksam. Mehrere Schulen im Land haben AfD-Symbole bereits untersagt. Betroffen sind nach Angaben der Zeitung Schulen unter anderem in Königs Wusterhausen, Jüterbog, Kloster Lehnin, Ketzin und Wittenberge.

Das Bildungsministerium bestätigte gegenüber der Zeitung, dass die Schulen aus seiner Sicht rechtmäßig handelten. Es habe dazu eine „entsprechende Information“ durch das Ministerium gegeben.

Möglich macht dies ein erst Anfang 2024 in das brandenburgische Schulgesetz aufgenommener Passus. Er verbietet es, auf dem Schulgelände „Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen“ mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen.

Das Besondere: Das Gesetz ordnet zugleich an, dass die Verfassungsfeindlichkeit einer Organisation vermutet wird, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch eingestuft ist: „Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet.“

Genau diese Regelung wird nun auf den Brandenburger AfD-Landesverband angewendet. Dieser wird im Verfassungsschutzbericht des Landes als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung geführt. Den Schulen war der aktuelle Bericht demnach am 18. August zusammen mit einem Hinweis des Ministeriums zugeleitet worden. Damit können AfD-Werbemittel an Schulen nicht mehr nur als politische Symbole oder Parteireklame behandelt werden, sondern unter eine Kategorie fallen, die eigentlich für verfassungsfeindliche Organisationen geschaffen wurde.

Dabei handelt es sich jedoch um „keine Weisung, wie mit politischen Botschaften von Schülerinnen und Schülern umzugehen ist“, betonte das Ministerium gegenüber der Zeitung. Die AfD hingegen spricht von gezielter Diskriminierung. Der bildungspolitische Sprecher Dennis Hohloch nannte es einen „Kampf gegen Andersdenkende“. Es könne nicht sein, dass plötzlich alles, was mit der AfD verbunden sei, zur Propaganda erklärt und aus Schulen verbannt werde.

AfD behauptet, dass Schüler mundtot gemacht werden

Auch der AfD-Landtagsabgeordnete Lars Hünich berichtete in einem Video in den sozialen Medien über die Vorfälle. An manchen Schulen würden die Schüler am Eingang jetzt zum Schuljahresbeginn ein „riesengroßes Schild“ sehen, auf dem sie darüber informiert würden, dass sie keine Kugelschreiber, Aufkleber und Ähnliches zeigen oder benutzen dürften, auf denen das Logo der AfD zu sehen ist. „Sie dürfen auch nicht darüber reden und sie sollten am liebsten die Klappe halten“, sagte Hünich.

„Das kommt einem AfD-Verbot gleich“, so der Landtagsabgeordnete weiter. Die Eltern rief er auf: „Ihr müsst für eure Kinder kämpfen, ihr müsst der Schule sagen, dass es so nicht geht.“ Entweder müsse ein solches Verbot für alle Parteien gelten – oder für keine.

Juristisch ist die Angelegenheit noch nicht abschließend geklärt. Die AfD hatte bereits 2024 gegen den sogenannten Extremismus-Paragrafen im brandenburgischen Schulgesetz geklagt. Über die Normenkontrolle wurde bislang nicht entschieden. Parallel wehrt sich der Landesverband auch gegen seine Einstufung durch den Verfassungsschutz.

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