Die AfD in Berlin wirft Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) vor, gegen ihren Amtseid verstoßen zu haben. Die Partei hat sich deswegen an den Landesverfassungsgerichtshof gewandt. Das teilte der AfD-Landesverband mit. Die Partei kritisiert insbesondere eine Äußerung Badenbergs, die die AfD in der „Berliner Morgenpost“ als „Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat“ bezeichnet hatte. Das wertet die AfD als Verstoß gegen den Eid, den Berliner Senatsmitglieder ablegen, ihr Amt „gerecht und unparteiisch“ zu führen.

Der Verfassungsgerichtshof bestätigte auf Anfrage, ein entsprechender Antrag des AfD-Landesverbandes sei eingegangen. Anlass für das Organstreitverfahren seien Äußerungen der Senatorin im Rahmen eines Artikels der „Berliner Morgenpost“ vom 12. August. „Das Verfahren wurde eingetragen und wird nun durch den Verfassungsgerichtshof geprüft.“

Die AfD kritisierte, Badenberg habe mit ihrer Äußerung die größte Oppositionspartei diffamiert. „Der Antrag lautet festzustellen, dass der Partei damit das Recht auf eine faire Teilnahme an der bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl genommen wird.“

AfD spricht von „Entgleisung“

„Felor Badenberg kandidiert für die Union in Wilmersdorf für das Abgeordnetenhaus. Sie hat ein persönliches Interesse am Erfolg ihrer Partei“, erläuterte die AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker, die selbst Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September ist. „Aber sie spricht in dem Interview als Senatorin, und da ist sie dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Daher muss ihr diese Entgleisung untersagt werden.“

Die Justizverwaltung teilte auf Anfrage lediglich mit: „Die Senatorin hat heute aus den Medien von der seitens der AfD angekündigten Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erfahren. Die Klageschrift liegt hier bislang nicht vor.“

Die Berliner Senatorin steht aktuell auch anderweitig unter Druck: Gegen ihre 2005 an der Universität zu Köln veröffentlichte Dissertation liegen Plagiatsvorwürfe vor. Der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber hat in einem 43-seitigen Gutachten nach eigenen Angaben „83 schwerwiegende Plagiatsfragmente“ dokumentiert.

„Die Dissertation wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt“, hatte Badenberg daraufhin der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt. „Ich habe die Universität zu Köln gebeten, meine Dissertation unabhängig und umfassend zu prüfen. Die wissenschaftliche Bewertung einzelner Fundstellen ist Gegenstand dieses Verfahrens.“

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