Der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke hat laut der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) in drei Reden seit Sommer 2025 die als Rechtsterroristen angeklagten mutmaßlichen Mitglieder der „Sächsischen Separatisten“ für unschuldig erklärt.

Höcke will ihnen Prozesshilfe zukommen lassen und erwirken, dass die drei bisherigen AfD-Mitglieder unter ihnen wieder mit vollen Mitgliedsrechten ausgestattet werden.

Die „Sächsischen Separatisten“ sind laut Bundesanwaltschaft eine bewaffnete Neonazigruppe, die mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen erobern wollte, um dort Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung zu ermorden und ethnische Säuberungen durchzuführen. Danach wollten die Terroristen laut Bundesanwaltschaft einen „an der Ideologie des Nationalsozialismus“ ausgerichteten Staat errichten.

Höcke: Verhaftung sollte Koalition in Sachsen verhindern

Am 21. Juni 2025 vertrat Höcke beim Sommerfest des AfD-Kreisverbandes Greiz die Theorie, dass die „Sächsischen Separatisten“ nur deshalb verhaftet wurden, um 2024 eine Koalition zwischen AfD und CDU in Sachsen zu verhindern.

Am 17. Juni 2026 sagte Höcke bei einer Rede vor dem Gebäude des Landesamts für Verfassungsschutz in Erfurt: „Bitter ist für mich das Schicksal der sogenannten ,Sächsischen Separatisten‘. Das sind junge Leute, die sich Gedanken gemacht haben, was passiert, wenn dieser Staat irgendwann kollabiert, und die Anzeichen stehen ja im Raum, dass er irgendwann kollabiert; die sich Gedanken gemacht haben, was mache ich dann mit mir und meiner jungen Familie. Junge Familienväter, seit zwei Jahren in Untersuchungshaft, für nichts.“

Über den Entzug der Mitgliedsrechte und die Ausschlussverfahren gegen drei AfD-Mitglieder unter den Angeklagten sagte Höcke: „Es war eine Fehlentscheidung meiner Partei, dass man die AfD-Mitglieder der sogenannten ,Sächsischen Separatisten‘ in vorauseilendem Gehorsam mit Parteiordnungsmaßnahmen überzogen hat. Es gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, und als Rechtsstaatspartei müssen wir das ganz oben ansetzen. Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten in dieser Partei dafür einsetzen, dass diese Fehlentscheidung korrigiert wird und dass man den sogenannten ,Sächsischen Separatisten‘ die Prozesshilfe zukommen lässt, die ihnen gebührt. Das sind Justizopfer!“

Bei Festnahme in den Kiefer geschossen

Am 20. Juni 2026 wiederholte Höcke beim diesjährigen AfD-Sommerfest in Greiz, die Verhaftung sei nur erfolgt, um der AfD zu schaden. „Was passierte dann? Ein Zugriff der Bundespolizei auf ein Haus in Sachsen. Und interessanterweise wusste die sächsische Polizei gar nichts von dem Bundespolizeizugriff. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“ Auf Anfrage der F.A.S. widersprach das sächsische Innenministerium dieser Darstellung: „Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes Sachsen war über die Exekutivmaßnahmen der Bundesbehörden am 5. November 2024 gegen Mitglieder der Gruppierung ,Sächsische Separatisten‘ im Vorfeld informiert und hat die Durchführung des Einsatzes mit elf Polizeikräften unterstützt.“

Höcke beklagte in seiner Rede weiter, dass der Angeklagte Kurt H. bei seiner Festnahme in den Kiefer geschossen wurde: „Und dann hat man dort in einer Überrumpelungsaktion, die man normalerweise nur dann durchführt, wenn es wirklich Terroristen sind, die Leib und Leben und die Sicherheit des Staates bedrohen, einen jungen Mann dingfest gemacht, ihm auch noch in den Kiefer dabei geschossen, ein Mann (...), der noch nie in seinem Leben einer Fliege etwas zuleide getan hat.“

In einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es: „Im Zuge seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der betroffene Polizeibeamte zuvor in Gegenwehr Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgab. Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.“

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