Rente, Bafög, CO₂-Preis – das hat das Bundeskabinett heute beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Reformvorhaben auf den Weg gebracht. In der von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) geleiteten Sitzung – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist im Urlaub – beschloss die Bundesregierung unter anderem, die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste auszuweiten. Zugleich billigte das Kabinett Reformen beim Bafög sowie in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Beschlüsse im Überblick:
1. Mehr Befugnisse für Nachrichtendienste
Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten erhalten. Zudem sollen die Dienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können. An den Plänen gibt es große Kritik.
2. Mehr Geld für Bafög-Studenten
Bafög-Empfänger sollen vom 1. April kommenden Jahres an mehr Geld bekommen. Bundestag und Bundesrat sollen das Paket im Herbst beraten und verabschieden. So soll zuerst die Wohnkostenpauschale im Bafög für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf dann 440 Euro im Monat steigen.
Der Bafög-Grundbedarf für Studenten, der aktuell bei 475 Euro liegt, soll anschließend in zwei Schritten auf 563 Euro – das aktuelle Niveau der Grundsicherung – angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 schließlich auf 563 Euro. Ab 2030 soll die Bafög-Höhe alle zwei Jahre überprüft und gesetzlich neu festgesetzt werden. Das soll mehr Stetigkeit ins System bringen.
3. Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an
Mit der sogenannten Frühstartrente ist vorgesehen, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu.
Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Die staatlichen Zuschüsse können privat, beispielsweise durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Dafür ist aber keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.
4. Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Die Bundesregierung will mit einer Reform die Kosten dämpfen und das System des Kinder- und Jugendhilfe effizienter machen. So soll etwa die kostenintensive individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen eingeschränkt werden.
Künftig soll die Kita- und Schulassistenz bevorzugt in Gruppenform geleistet werden. Das heißt, dass eine Betreuungsperson für mehrere betreuungsbedürftige Kinder etwa bei der Begleitung im Schulunterricht zuständig ist. Dadurch sollen vor allem die Kommunen finanziell entlastet werden, die für den Großteil der Kosten aufkommen müssen. Die bislang gängige Einzelfallhilfe soll es aber weiterhin geben, wenn eine Gruppenlösung nicht möglich ist oder der „individuelle Bedarf“ des Kindes dies erfordert.
Die Reform enthält noch zahlreiche weitere Punkte, etwa zum Bürokratieabbau, zur Stärkung von Familienzentren und Beratungsstellen sowie zur Förderung von Ausbildung und beruflicher Integration.
Sozialverbände warnen vor Nachteilen für betroffene Kinder und deren Eltern. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Nachbesserungen.
5. Kein Alkohol mehr für 14-Jährige
Kein Wein, Bier oder Sekt mehr für 14- und 15-Jährige: Das sogenannte begleitete Trinken unter Aufsicht von Erwachsenen soll in Deutschland verboten werden, um die Jugendlichen besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Vorschlag von Familienministerin Karin Prien (CDU). Als Nächstes berät der Bundestag darüber.
6. CO₂-Preis-Deckel
Der CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas soll im kommenden Jahr nicht über die bereits 2026 geltende Spanne hinaus steigen. Die Bundesregierung brachte dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg. Demzufolge soll der Preiskorridor im nationalen Brennstoffemissionshandel auch 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid (CO₂) liegen.
Hintergrund der Neuregelung ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne die Änderung hätte für das Übergangsjahr 2027 eine Sonderregel gegolten, die den nationalen Preis an den teils stark schwankenden europäischen Emissionshandel gekoppelt hätte. Für Verbraucher bedeutet der Beschluss, dass der gesetzlich vorgegebene Preisaufschlag auf Kraft- und Heizstoffe gegenüber 2026 im Grundsatz nicht steigen sollte.
7. Maßnahmen gegen Finanzkriminalität
Die Bundesregierung will härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür soll der Zoll neue Befugnisse erhalten. Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig gekauft wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Klingbeil. Bisher geht das oft erst nach langwierigen Gerichtsverfahren. Außerdem soll der Zoll künftig Künstliche Intelligenz bei der Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und Kommunikation der Täter blockieren dürfen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke