Angesichts der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett eine umfassende Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Doch die Debatte über die neuen Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst ist damit noch längst nicht beendet. Besonders umstritten sind mögliche Auswirkungen auf Grundrechte, die parlamentarische Kontrolle der Dienste und eine aus Sicht der Kritiker drohende Aufweichung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten.

Die wichtigsten Punkte der Reform:

  • Aktiv in Cyberangriffe eingreifen: Der BND soll während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke die IT-Infrastruktur einer ausländischen Macht manipulieren dürfen.
  • Sabotage verhindern: Verfassungsschutz-Mitarbeiter sollen in eng begrenzten Fällen in Wohnungen eindringen dürfen, um etwa Sprengstoffbestandteile unbrauchbar zu machen oder gegen harmloses Material auszutauschen.
  • Geräte online durchsuchen: BND und Verfassungsschutz sollen sich verdeckt Zugriff auf Computer, Smartphones oder andere Geräte verschaffen und dort gespeicherte Daten auslesen dürfen.
  • Verschlüsselte Kommunikation mitlesen: Die sogenannte Quellen-TKÜ soll ausgeweitet werden. Damit könnten die Dienste verschlüsselte Nachrichten direkt auf dem jeweiligen Gerät erfassen.
  • Operativ statt nur beobachtend handeln: Erstmals sollen die Nachrichtendienste in klar begrenzten Fällen selbst Maßnahmen ergreifen dürfen, statt Gefahren lediglich aufzuklären und Erkenntnisse weiterzugeben.

Der Bundestag muss dem Gesetzespaket noch zustimmen.

Kubicki spricht von Tabubruch

Besonders scharfe Kritik kam von FDP-Chef Wolfgang Kubicki: „Wir haben aus guten Gründen in Deutschland eine strikte Trennung von Strafverfolgung und von nachrichtendienstlichen Aktivitäten“, sagte er in einem Interview mit WELT TV. Dabei verwies der FDP-Politiker auf historische Erfahrungen: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit der Gestapo, schlechte Erfahrungen mit der Stasi.“

Kubickis Kritik richtet sich gegen die Ausweitung staatlicher Befugnisse und die mögliche Aufweichung des sogenannten Trennungsgebots zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Es gilt als Lehre aus den Erfahrungen mit der Gestapo im Nationalsozialismus und soll verhindern, dass Geheimdienste zugleich Informationen sammeln und selbst hoheitliche Eingriffsbefugnisse ausüben.

Kubicki bestritt im Interview mit WELT TV nicht die Existenz aktueller Bedrohungen. „Drohnenabwehr muss sein, das kann man anders aufstellen, Spionageabwehr muss sein“, sagte Kubicki. „Die Ausweitung von Befugnissen hat immer auch was mit den Möglichkeiten zu tun, damit Missbrauch zu schaffen“, warnte Kubicki. Der Verfassungsschutz müsse sich um die Abwehr äußerer Bedrohungen kümmern „und nicht darum, Bürgerinnen und Bürger auszuspionieren“.

Für Kubicki stellt die Reform darum einen „historischen Tabubruch“ dar, sagte er auch der „Augsburger Allgemeinen“. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.“ Zugleich äußerte er verfassungsrechtliche Zweifel an den Plänen: „Kaum vorstellbar, dass das Verfassungsgericht hier nicht eingreifen wird.“ Er wolle „volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet“.

SPD meldet Bedenken an

Vorbehalte kommen auch aus dem Koalitionspartner SPD. „Für mich gibt es klare rote Linien: Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei darf nicht schleichend aufgeweicht werden, und digitale Gegenschläge im Sinne von Hackbacks sehe ich äußerst kritisch“, sagte SPD-Innenpolitiker Johannes Schätzl der WELT-Partnerpublikation „Politico“.

Grünen-Politiker Konstantin von Notz hält die Reform für „dringend notwendig“ und unterstützt auch „robustere Befugnisse“ für den BND. Aber die Pläne der Regierung „schießen dabei über das Ziel hinaus“. Dass die Geheimdienste im Ausland mehr Befugnisse erhalten sollen, um zum Beispiel auf Sabotage, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen zu reagieren, sei richtig. Dort habe Deutschland keine Polizei, deshalb benötige der Bundesnachrichtendienst mehr Möglichkeiten.

Die geplante Stärkung des Verfassungsschutzes im Inland sieht er dagegen kritisch. „Wenn wir da jetzt noch den Bundesverfassungsschutz als Gefahrenabwehrbehörde installieren, der den Bürgerinnen und Bürgern geheim gegenübertritt und wo man sich nicht gerichtlich wehren kann, ist das ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch“, sagte von Notz dem Sender rbb24.

Die Bundesregierung und die Union weisen die Vorwürfe allerdings zurück. Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) verteidigte das Gesetzespaket in der „Rheinischen Post“ als notwendige Antwort auf neue Bedrohungen. Die Regierung könne nicht „tatenlos“ zusehen, „wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen“. Nur mit „mehr Befugnissen und Maßnahmen auf Höhe der Zeit“ könnten die Dienste „zielgerichtet gegen diese hybriden Angriffe vorgehen“.

„Wir brauchen keinen Verfassungsbruch, sondern eine bessere Ausstattung“

Ähnlich argumentiert der CDU-Innenpolitiker Josef Oster. Im ARD-„Morgenmagazin“ wies er den Vorwurf zurück, es gehe um die Schaffung einer Geheimpolizei. „Es geht darum, einen Nachrichtendienst auf rechtsstaatlicher Basis zu haben, der unsere Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung schützt“, sagte Oster. Das historisch begründete Trennungsgebot werde nicht aufgehoben. Vielmehr solle der Nachrichtendienst „in klar eingegrenzten Fällen“ die Möglichkeit erhalten, Einfluss zu nehmen und bei akuten Bedrohungen auch „operativ“ zu reagieren.

Mehr Personal und bessere technische Ausstattung statt neuer Eingriffsbefugnisse fordert die FDP-Europapolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Im Magazin „Stern“ verwies sie darauf, dass Nachrichtendienste und Bundeswehr über Jahre vernachlässigt worden seien. Der BND müsse zwar angesichts der verschärften Sicherheitslage „wachsen“, die Antwort könne aber nicht in einer Vermischung von geheimdienstlichen und polizeilichen Aufgaben liegen. „Wir brauchen keinen Verfassungsbruch, sondern eine bessere Ausstattung“, sagte Strack-Zimmermann. „Wie die Bundeswehr wurde auch der Nachrichtendienst über Jahrzehnte kaputtgespart.“

Die Linke lehnt die von der Bundesregierung geplante Reform ebenfalls ab. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, sprach im ARD-„Morgenmagazin“ von Aktionismus und Reformen, „die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten – bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle.“

Das bisherige System hat sich nach den Worten von Thoden bewährt. Die Aufträge, die die Dienste im Moment haben, seien vollständig ausreichend. Es gehe um eine Struktur und darum, dass die Dienste die Nachrichten beschaffen würden, aufgrund derer dann andere Stellen Gefahrenabwehr vornehmen können oder aber auch politische Entscheidungen treffen: „Diese Trennung hat sich ja sehr bewährt.“

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