Zwei AfD-Politiker ausgeschlossen – weitere Kandidaten werden nun geprüft
Mitten im niedersächsischen Kommunalwahlkampf gerät die AfD weiter unter Druck: Nach dem Ausschluss des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von einer Landratswahl und einer AfD-Kandidatin von der Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg werden aktuell auch zahlreiche weitere Bewerber der Partei auf ihre Verfassungstreue überprüft.
Hintergrund ist das neue niedersächsische Wahlrecht, das eine solche Prüfung von Kandidaten für kommunale Spitzenämter ausdrücklich vorsieht. Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft die AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Einen Eilantrag der Partei lehnte das Verwaltungsgericht Hannover ab. Das Verfahren liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dessen Entscheidung könnte noch vor den Kommunalwahlen am 13. September ergehen. Neben Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten werden dann in Niedersachsen vielerorts auch Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte neu gewählt.
Am Mittwochabend hatte sich der Gemeindewahlausschuss in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) einstimmig dagegen ausgesprochen, die AfD-Bewerberin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl zuzulassen. Der Fall wird nun noch einmal vom Landkreis geprüft, wie der NDR berichtet. Goes gehört dem Bundesvorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ an. Die örtliche Wahlleitung hatte ihre Zulassung zuvor noch empfohlen. Ob die Kandidatin letztlich antreten darf, muss bis Ende Juli entschieden werden.
Bereits einen Tag zuvor hatte der Wahlausschuss im Landkreis Friesland den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von der Landratswahl ausgeschlossen. Das Gremium folgte einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums, das Zweifel an seiner Verfassungstreue geltend gemacht hatte. Als Gründe wurden neben seiner führenden Rolle in der niedersächsischen AfD auch verschiedene Äußerungen und Beiträge in sozialen Netzwerken genannt. Sichert kündigte rechtliche Schritte an, WELT berichtete.
Weitere AfD-Politiker stehen ebenfalls auf dem Prüfstand. In Hannover beispielsweise wird über die Zulassung der AfD-Landtagsabgeordneten Jessica Schülke zur Oberbürgermeisterwahl entschieden. Die Stadt hatte das Innenministerium um eine Einschätzung gebeten, weil Schülke als Landtagsabgeordnete zu den führenden Repräsentanten einer Partei zählt, die der niedersächsische Verfassungsschutz als rechtsextremistisch einstuft. Nach NDR-Informationen wird allerdings erwartet, dass die Kommunalaufsicht ihre Zulassung empfiehlt. Schülke weist alle Zweifel zurück und betont ihre Bindung an die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Ebenfalls unsicher ist die Lage für den AfD-Landesvizechef Stephan Bothe, der Landrat im Landkreis Lüneburg werden möchte. Auch seine Kandidatur wird aktuell überprüft. Nach Angaben des NDR gehören Äußerungen Bothes zu den Belegen, mit denen der Verfassungsschutz die niedersächsische AfD als rechtsextrem einstuft. Der Wahlausschuss in Lüneburg will hier Ende Juli entscheiden.
Stephan Bothe (AfD)Auch im Landkreis Gifhorn läuft eine Prüfung. Dort bewirbt sich AfD-Kreisvorsitzender Robert Preuß um das Bürgermeisteramt. Zum Stand der Bewertung hat die Kommunalaufsicht noch keine abschließende Empfehlung vorgelegt.
Hintergrund der Vorgänge ist eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts
Hintergrund der Vorgänge ist eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts. Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter müssen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Neu daran ist ein Prüfverfahren, das der niedersächsische Landtag am 28. April 2026 beschlossen hat.
Seitdem können Wahlausschüsse bei begründeten Zweifeln an Kandidaten die zuständige Kommunalaufsicht einschalten. Diese wiederum darf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in die Prüfung einbeziehen und dem Wahlausschuss eine Empfehlung geben. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung bleibt aber beim Wahlausschuss. Die Wahlleitungen können für ihre Entscheidung auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen und nutzen. Das Verfahren betrifft nicht nur AfD-Mitglieder, sondern grundsätzlich auch Bewerber anderer als extremistisch eingestufter Organisationen.
Die AfD sieht dieses Verfahren als eine Art „Parteiverbot durch die Hintertür“ und will es grundsätzlich rechtlich prüfen lassen. Die SPD-Landtagsfraktion verteidigte laut NDR das Verfahren. „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sich sowohl auf Rechts- als auch Linksextremisten. Es richtet sich gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen“, so Stefan Politze, SPD-Fraktionsvorsitzender.
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