Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Vorstoß der Deutschen Bahn für ein Alkoholverbot an Bahnhöfen grundsätzlich begrüßt, sieht aber auch Diskussionsbedarf. Er finde es „erstmal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern“, sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin. Die Frage der Durchsetzung sei allerdings eine „problematische“, fügte er hinzu.

Er verstehe das Anliegen, „dass man mit dem Thema Alkohol an den Bahnhöfen möglicherweise etwas, was auch an Aggressionspotenzialen da vorhanden ist, reduzieren kann oder glaubt, dass man das reduzieren könnte“, sagte der Minister. Er würde gerne mit Bahnchefin Evelyn Palla „darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat“, die sie zu dieser Idee veranlasst hätten, fügte Dobrindt hinzu. „Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.“

Die Bahn hatte am Dienstag mitgeteilt, dass bis zum 15. Oktober ein Alkoholkonsumverbot umgesetzt wird – schrittweise an allen 5400 Bahnhöfen in Deutschland. „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt“, erklärte Konzernchefin Evelyn Palla zur Begründung.

Das Verbot betrifft den Konsum auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Ausgenommen bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen von original verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen. Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Palla sagte zu „Bild“: „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden.“

Ausweitung über das Hausrecht

Bislang gilt ein solches Konsumverbot vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Nun weitet der Staatskonzern die Regelung laut „Bild“ über sein Hausrecht bundesweit aus. Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden, heißt es in dem Bericht.

Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.

Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht. Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Reisende habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.

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