Acht Jahre nach dem Scheitern einer Verfassungsänderung zur Begrenzung der Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten will die ÖDP die Frage in einem Volksbegehren neu zur Abstimmung stellen.

„Demokratie ist, wenn Macht auf Zeit vergeben wird. Wir meinen, 10 Jahre, also zwei Perioden im Ministerpräsidentenamt, sind viel Zeit. Und zweimal langt dann aber auch“, sagte Landeschefin Agnes Becker der Deutschen Presse-Agentur in München. Auch der „Stern“ hatte über die Initiative berichtet.

Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, könnte dies auch noch Folgen für die Landtagswahl in Bayern 2028 haben. In der CSU gilt es als gesetzt, dass Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder erneut als Spitzenkandidat antritt. Inwiefern eine Verfassungsänderung eine dritte Amtszeit von ihm im Falle eines Wahlsieges verhindern könnte, ist offen. Bei Volksbegehren müssen viele Fristen beachtet werden, die Umsetzung kann sich auch in einem Erfolgsfall erheblich in die Länge ziehen.

Ziel des Volksbegehrens sei es, die „Selbstdarstellung an der Spitze des Staates einzudämmen, die Würde des Amtes zu wahren, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und den Freistaat Bayern mit frischem Wind politisch voranzubringen“, teilte die ÖDP mit. Die Unterschriftenlisten seien zudem bereits gedruckt. Im Juli und während der Sommerferien sollen dann überall in Bayern Unterschriften gesammelt werden. Spätestens im Oktober rechnet die Partei mit der Übergabe der Unterschriften an das Innenministerium.

2018 hatte der Landtag mehrheitlich eine entsprechende, damals von Ministerpräsident Markus Söder initiierte Verfassungsänderung abgelehnt. Außer der CSU hatte damals keine Fraktion für den Antrag gestimmt, der die Amtszeit für Ministerpräsidenten im Freistaat auf maximal zehn Jahre, also zwei Legislaturperioden, begrenzen wollte. Notwendig wäre eine Zweidrittelmehrheit gewesen. Söder hatte zur Begründung damals erklärt, mit dem Schritt könne die wackelnde Demokratie wieder stabilisiert werden.

„Auch ein kleiner Reißnagel kann einen großen Hintern bewegen“

2023 war Söder dann wieder von der Position abgerückt und hatte erklärt, er könne sich auch vorstellen, sich nach der Landtagswahl 2028 erneut als Ministerpräsident wählen zu lassen. ÖDP-Chef Tobias Ruff sagte dem „Stern“: „Wir werden seine Zitate alle verwenden.“ Außerdem werde man auch den Gesetzentwurf von damals „eins zu eins“ übernehmen.

In Bayern können die Bürger Landesgesetze per Volksbegehren und Volksentscheid initiieren oder ändern. Das läuft in mehreren Stufen: Zunächst müssen mindestens 25.000 Bürger den Antrag auf ein Volksbegehren unterschreiben. Eine Frist dafür gibt es nicht. Anschließend prüft das Innenministerium den Antrag.

Wird das Volksbegehren zugelassen, müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der Stimmberechtigten bei den Kommunen (meist in den Rathäusern) in Unterschriftenlisten eintragen. Wird diese Zahl erreicht, sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder setzt der Landtag das Anliegen des Volksbegehrens direkt um. Lehnt er dies aber ab, kommt es binnen drei Monaten zu einem Volksentscheid, bei dem alle Bürger an die Urnen gerufen werden. Dabei gilt die einfache Mehrheit. Für eine Verfassungsänderung gibt es eine zusätzliche Hürde: Dafür ist die Zustimmung von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten erforderlich.

Die ÖDP war in der Vergangenheit jedoch immer wieder erfolgreich mit Volksbegehren. So erwirkte sie 1998 die Abschaffung des Senats, der zweiten Kammer des bayerischen Parlaments, und setzte 2010 ein strenges Rauchverbot in Bayern durch. Die Partei fasst diese Strategie auf ihrer Webseite so zusammen: „Auch ein kleiner Reißnagel kann einen großen Hintern bewegen.“

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