Ungarn stimmt für Verfassungsänderung zur Absetzung von Orbán-nahem Präsidenten
Das ungarische Parlament hat für eine Verfassungsänderung zur Absetzung des ungarischen Präsidenten Tamas Sulyok gestimmt. Die Nationalversammlung in Budapest billigte das umstrittene Vorhaben des neuen Regierungschefs Péter Magyar am Montag mit 139 zu sechs Stimmen. Abgeordnete der Fidesz-Partei des früheren Regierungschefs Viktor Orbán hatten die Abstimmung boykottiert.
Magyars Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl im April eine Zweidrittelmehrheit errungen und damit den seit 2010 regierenden Orbán von der Macht verdrängt. Mit dieser Mehrheit kann Magyar Verfassungsänderungen durchsetzen.
Der seit 2024 amtierende Sulyok ist ein Vertrauter Orbáns. Magyar wirft ihm verschiedene Vergehen im Zusammenhang mit der Amtsführung Orbáns vor. Sulyok und andere hohe Staatsvertreter waren Magyar zufolge „Marionetten“ seines Vorgängers.
Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen.
Schritt gilt als umstritten
Zuletzt hatte sich Kritik gemehrt, eine Absetzung Sulyoks könne einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, Sulyok habe Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Die Fidesz-Partei bezeichnete Magyars Vorgehen als „autokratisch“ – ein Vorwurf, der Orbán während seiner Amtszeit häufig gemacht wurde.
Zu den Bedenken hatte Magyar Ende Juni erklärt, es sei „nicht angemessen, sich über den demokratischen Willen des Volkes und das Mandat hinwegzusetzen“. Sulyok habe einen „schweren Vertrauensverlust“ erlitten, erklärte die Regierung. Einer Umfrage des Forschungsinstituts 21 Research Center aus dem Mai zufolge wollen 67 Prozent der ungarischen Wähler, dass Sulyok abtritt.
Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Sie würde etwa Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren.
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