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Ab einem bestimmten Alter muss der Personalausweis künftig nicht mehr erneuert werden. Auch beim Reisepass gibt es Erleichterungen. Der Schritt soll Bürger und Behörden von Bürokratie entlasten.

Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen. Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Das sieht eine Änderung des Personalausweisgesetzes vor, die vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Schritt ist Teil einer im Dezember von Bund und Ländern vereinbarten sogenannten föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Punkten zum Abbau von Bürokratie in der Bundesrepublik. Dazu zählt auch, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf künftig im Reisepass der Wohnort nicht mehr geändert werden muss. Auch diese entsprechende Änderung des Passgesetzes hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Die Regelungen finden sich etwas versteckt im ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Handy, der sogenannten EUDI-Wallet, die zum Januar starten soll.

Wann die neuen Personalausweis- und Pass-Regelungen konkret in Kraft treten, ist noch offen. Das Gesetz muss erst durch Bundestag und Bundesrat und soll nach anschließender Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das dürfte realistischerweise erst in der zweiten Jahreshälfte der Fall sein.

dpa
  • Personalausweis
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