„Weil wir eine Haltung haben“ – Rostocks Sozialsenator verweigert Totalsanktionen beim Bürgergeld
5580 Menschen in Rostock beziehen Bürgergeld. Für sie könnte sich bald einiges ändern. Totalsanktionen – also die Kürzung der Leistungen auf einen Euro bei Arbeitsverweigerung – wären rechtlich schon heute möglich. Doch Rostock hat davon bislang keinen Gebrauch gemacht. Ab dem 1. Juli verschärft der Bund die Regeln weiter und will, dass Jobcenter diese Maßnahme häufiger einsetzen. Rostocks Sozialsenator Steffen Bockhahn (parteilos) macht aber klar, dass sich daran in seiner Stadt nichts ändern werde – das berichtet die Ostsee-Zeitung.
Bockhahn ließ in der Bürgerschaft keinen Zweifel daran, wie er zu der Neuregelung steht: „Wir haben 2025 gar keine Totalsanktionen verhängt. Das hätte man mit Sicherheit anders entscheiden können. Aber weil wir es nicht wollten, weil wir eine Haltung haben, gibt es keine Totalsanktionen in dieser Stadt“, sagt er. Die Reaktion der anderen Fraktionen ließ nicht lange auf sich warten.
CDU-Fraktionschefin Chris Günther nannte Bockhahns Haltung gegenüber der „Ostsee-Zeitung“ „schlicht inakzeptabel“. Für sie stellt sich der Senator damit über geltendes Bundesrecht. SPD-Fraktionschef Thoralf Sens formulierte es etwas milder: Totalsanktionen sollten „möglichst“ vermieden werden. Aber: „Auch der Sozialsenator hat Bundesrecht einzuhalten. Seine persönliche Meinung ist unerheblich.“
FDP-Chefin Julia Pittasch konterte ebenfalls: „Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, Bundesrecht nach den persönlichen oder politischen Ansichten auszulegen und Sanktionen deshalb möglichst zu vermeiden. Das Bürgergeld basiert auf dem Prinzip Fördern und Fordern und nicht auf der politischen ‚Haltung' einzelner Senatoren.“
Bockhahn ruderte daraufhin leicht zurück und stellte klar: „Die Vorgaben im SGB II wollen, dass Ermessen ausgeübt wird. Sind Sanktionen erforderlich, werden diese verhängt. Dabei sind die Mitarbeiter angehalten, sachgerecht, angemessen und nicht willkürlich zu handeln. Würden Totalsanktionen alternativlos sein, würden sie verhängt.“
Wie oft wurde bisher gekürzt?
Tatsächlich haben weder Rostock noch Schwerin bislang Totalsanktionen verhängt – aber durchaus gekürzt. In Rostock wurden 2025 insgesamt 2199 Mal Leistungen für Bürgergeldempfänger gekürzt, in Schwerin 1025 Mal. In den meisten Fällen lag der Grund darin, dass Betroffene sich nicht beim Jobcenter gemeldet oder Termine verpasst hatten. Lediglich in 52 Fällen in Rostock und 35 Fällen in Schwerin wurden Sanktionen verhängt, weil eine angebotene zumutbare Arbeit nicht aufgenommen wurde.
Künftig sollen Totalsanktionen auch dann möglich sein, wenn ein Empfänger wiederholt Termine beim Jobcenter verpasst. Der Nachweis echter Arbeitsverweigerung sei aber „enorm schwer“, erklärt Ronald Wenk, Sprecher des Jobcenters in Schwerin: „Die Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar möglich sein und willentlich verweigert werden.“
Wie groß die Gruppe der Betroffenen in Rostock ist, zeigen aktuelle Zahlen des Jobcenters für April 2026: In der Hansestadt sind derzeit 5580 Menschen als Arbeitslose im Bereich SGB II – also Bürgergeldempfänger. Insgesamt sind in Rostock 8841 Menschen arbeitslos gemeldet, bei einer Gesamtarbeitslosenquote von 7,9 Prozent.
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