Härtere Strafen für Tötungen von Frauen geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Strafrecht in Bezug auf Tötungen von Frauen wegen ihres Geschlechts verschärfen. Der "Bild am Sonntag" sagte die SPD-Politikerin im Interview, man habe "einen guten Weg gefunden", dass als Mörder verurteilt werden könne, wer aufgrund ihres Geschlechts eine Frau töte und "wenn alle anderen Einzelheiten passen".
"Klarstellung im Gesetz"
Die Ministerin sprach von einer "Klarstellung im Gesetz". Zwar könnten schon jetzt sogenannte Femizide etwa aus Besitzdenken auch als Mord strafbar sein. Sie wolle das Strafgesetzbuch aber nun klarer fassen, "weil es immer noch diese Entscheidung gibt: Na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen", wie die Zeitung sie weiter zitierte
Eine Verschärfung hätte laut Hubig für die Täter die Folge, dass sie wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe bekommen könnten und nicht eine von zehn oder zwölf Jahren wegen Totschlags.
In der Debatte um einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen hatte es zuletzt immer wieder Forderungen gegeben, den § 211 StGB um das Merkmal Femizid zu ergänzen. Bisher gelten danach Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung anderer Straftaten, die Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie andere als niedrige Beweggründe bezeichnete Motive als Mordmerkmale.
Bereits am Freitag hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Familiengerichten die Anordnung von Fußfesseln für Gewalttäter ermöglicht, wenn gegen sie bereits ein Annäherungsverbot verhängt ist.
epd/AFP/Reuters/dpa(ksc)
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