Die geplante steuerfreie "Entlastungsprämie" für Beschäftigte ist vorerst gestoppt. Der Bundesrat hat dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf am Freitag überraschend nicht zugestimmt. Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.

Der Entwurf sah vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine steuerfreie "Entlastungsprämie" von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Im Mittelpunkt der Bundesregierung stehen dabei vor allem die hohen Energiepreise.

Länder sehen unfaire Verteilung bei Kosten

Die Länder kritisieren die Kostenverteilung als unausgewogen. Demnach müssten sie und die Kommunen einen Großteil der Steuerausfälle tragen, während die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer allein dem Bund zugutekomme. Eine Kompensation für Länder und Kommunen sei nicht vorgesehen.

Aus Sicht der Länder ist das ein weiteres Beispiel dafür, dass finanzielle Lasten aus Bundesentscheidungen regelmäßig bei ihnen hängen bleiben und ihre Haushalte zusätzlich belasten. Sie fordern deshalb seit Längerem, dass der Bund die Kosten für solche Maßnahmen grundsätzlich selbst trägt.

Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisierte, der Bund plane häufig nur eine Anschubfinanzierung, während die Kosten bei Ländern und Kommunen verblieben. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) warf dem Bund vor, zwar eine Gegenfinanzierung vorgesehen zu haben, diese komme jedoch nur dem Bund selbst zugute. Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.

Steuerfreie Prämien gab es bereits in früheren Krisen

Laut Gesetzentwurf würde der Staat durch die Steuerfreiheit insgesamt mit bis zu rund 2,8 Milliarden Euro belastet. Hintergrund ist, dass die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar ist und beim Arbeitnehmer nicht versteuert werden müsste. Vergleichbare Modelle gab es bereits während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

dpa(mbe)

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