Das Sparpapier mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, das Ende vergangener Woche an die Öffentlichkeit durchgestochen wurde, hat es in sich. Auf 108 Seiten hat eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mehr als 70 Vorschläge zusammengestellt, wie sich unter anderem bei der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederung von Behinderten Milliardenbeträge sparen ließen. Ein Katalog, der lautstarken Protest auslöste. Der Paritätische Gesamtverband, der das Papier öffentlich machte, sprach von einem „Kahlschlag“.

Wie konkret die Sparideen bereits sind, ist schwer abzuschätzen. Im Bundesministerium für Familie und Bildung von Karin Prien (CDU) will man sich zu dem geleakten Papier nicht äußern, wie eine Sprecherin sagte. Das Ministerium kommentiere grundsätzlich keine unveröffentlichten Dokumente.

Vor allem ein Vorschlag der kommunalen Spitzengremien sorgt aber bereits jetzt für Aufregung. Konkret schlagen Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund vor, die 2017 von der damaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) betriebene Reform des Unterhaltsvorschusses wieder zurückzudrehen. Der Unterhaltsvorschuss, mit dem der Staat für säumige Unterhaltspflichtige bis zur Höhe des Mindestunterhalts in Vorleistung geht, war damals substanziell erweitert worden. Waren einst nur Kinder bis zu zwölf Jahren berechtigt, wurde der Anspruch 2017 auf Kinder bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet, auch die frühere Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wurde aufgehoben.

Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses habe sich die Zahl der leistungsbeziehenden Kinder und Jugendlichen von 427.031 im Jahr 2016 auf 855.642 im Jahr 2024 erhöht, heißt es nun in dem Sparpapier, das WELT vorliegt. „Die Ausgaben haben sich im selben Zeitraum von 860,67 Millionen Euro auf 3,24 Milliarden Euro fast vervierfacht.“ Der Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner sei allerdings nur von 197 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 544 Millionen Euro im Jahr 2024 gestiegen.

Auf WELT-Anfrage wollten sich die drei kommunalen Spitzenverbände nicht zu ihrem Vorschlag äußern. Man befinde sich derzeit in einem Gesprächsprozess mit dem Kanzleramt und einigen Bundesländern, um Möglichkeiten zu erarbeiten, die Kostendynamik im Bereich der Sozialleistungen abzuschwächen, teilte ein Sprecher mit. „Deshalb kommentieren wir derzeit keine Teilaspekte und Vorschläge aus dem laufenden Verfahren.“

Allerdings habe sich die Finanzlage der Kommunen „dramatisch zugespitzt“, so der Sprecher. „Mittlerweile beträgt unser jährliches Defizit mehr als 30 Milliarden Euro. Städte, Landkreise und Gemeinden geraten damit immer näher an die Grenze ihrer Handlungsfähigkeit.“ Notwendig seien deshalb schnelle Maßnahmen zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen sowie Reformen in den Bereichen, in denen die Ausgaben seit Jahren besonders dynamisch wachsen. „Dazu zählen vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Kinder- und Jugendhilfe und die Hilfe zur Pflege.“

Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter sorgt der Vorschlag für einen Aufschrei. „Wir sind entsetzt, dass ein Rückfall auf willkürliche Begrenzungen den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wieder einschränken soll“, sagt die Bundesvorsitzende Daniela Jaspers. Die Deckelung auf sechs Jahre Bezug und eine Altersgrenze von zwölf Jahren gehöre „in die sozialpolitische Gruselkammer und nicht auf eine aktuelle Vorschlagsliste“. Der Unterhaltsvorschuss müsse weiter allen Kindern unter 18 Jahren zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen könnten, betonte Jaspers. „Eine Milliarde Euro ausgerechnet bei den Kindern sparen zu wollen, die bereits im Vergleich zu Kindern in anderen Familien mit einem deutlich höheren Armutsrisiko leben müssen, ist vollkommen inakzeptabel.“

Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ bezeichnete die vorgeschlagene Sparmaßnahme vor dem Hintergrund der haushalterischen Herausforderungen zwar als „vordergründig nachvollziehbar“. Die wesentlichen systemischen Ursachen blieben aber unberücksichtigt. So sei die tatsächliche Leistungsfähigkeit säumiger Unterhaltspflichtiger nur sehr unzureichend erfasst. „Das System basiert weiterhin auf der Annahme, dass der Mindestunterhalt grundsätzlich leistbar sei – eine Annahme, die für einen relevanten Teil der Betroffenen empirisch nicht trägt“, beklagt der Bundesvorstand des Vereins. „Dies spiegelt sich auch darin wider, dass in einem erheblichen Teil der Fälle ein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Personen von vornherein nicht möglich ist oder sich als nicht durchsetzbar erweist.“ Genau da beginne aber „die eigentliche Zielstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes“.

„Fakt ist: Über 850.000 Kinder und Jugendliche sind auf diese Ersatzleistung angewiesen. Die Kürzung würde die am stärksten armutsgefährdete Gruppe direkt in die Abhängigkeit vom Bürgergeld (Sozialgesetzbuch II) treiben“, heißt es auch beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. „Die angenommenen Einsparungen von einer Milliarde Euro sind ein Trugschluss. Was beim Unterhaltsvorschuss gespart wird, muss an anderer Stelle – etwa durch höhere Leistungen im SGB II – wieder ausgezahlt werden“, sagte der Verbands-Ehrenvorsitzende Josef Linsler WELT.

„Ich habe vier Kinder großgezogen und weiß aus eigener Erfahrung: Die Kosten für Kinder steigen mit zunehmendem Alter, insbesondere in der Pubertät, gerade da wird mehr Geld benötigt“, so Linsler. Tatsache sei aber auch, dass Alleinerziehende durch den Kita-Ausbau heute mehr arbeiten könnten als zu Zeiten der Reform vor zehn Jahren.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Mack, begrüßte die Vorschläge der Kommission hingegen vom Grundsatz her. Um die kommunale Ausgabendynamik zu durchbrechen, müssten auch im Sozialbereich Standards überprüft werden, so der CDU-Politiker. „Ohne Anpassungen an das Machbare wird auch die Aufrechterhaltung des Sozialstaats durch die Kommunen künftig nicht mehr machbar sein.“

Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Jasmina Hostert, lehnt Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss hingegen entschieden ab. „Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige und wirksame Absicherung, wenn ein Elternteil seiner Verantwortung auf Zahlung des Barunterhalts nicht nachkommt. Eine Rückabwicklung der letzten Unterhaltsvorschuss-Reform würde tausende Alleinerziehende hart treffen“, sagte Hostert WELT. Stattdessen müsse der Rückgriff auf tatsächlich leistungsfähige Unterhaltspflichtige konsequent gestärkt werden. „Wer Unterhalt zahlen könnte und sich entzieht, muss stärker in die Pflicht genommen werden. Das dient dem Kindeswohl und der Akzeptanz des Unterstützungssystems insgesamt.“

„Brutale Kürzungsorgie“, sagt Heidi Reichinnek

Harsche Kritik äußerte Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek. „Die Liste der Arbeitsgruppe ist eine einzige Schande. Kinder, Jugendliche und Familien sehen sich einer brutalen Kürzungsorgie ausgesetzt“, sagte sie WELT. „Dass man überhaupt eine Liste anfertigt, die ohne Rücksichtnahme auf die vielfältigen und größtenteils drastischen Folgen für die Betroffenen, Maßnahmen ausschließlich nach ihrem Einsparpotenzial bemisst, ist unfassbar.“

Mit den Vorschlägen werde volkswirtschaftlich „auf Geisterfahrt“ gesetzt, so Reichinnek. „Die vermeintlichen Einsparungen werden mittel- und langfristig zu erheblichen Mehrkosten an allen Ecken und Enden führen.“ Die Reform des Unterhaltsvorschusses sei hart erkämpft worden. „Dass man hier den Rotstift ansetzt, zeigt, dass man für Alleinerziehende und ihre Kinder ausschließlich in Sonntagsreden etwas übrig hat.“

Die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Misbah Khan sagte WELT, die Vorschläge fügten sich „nahtlos in ein Muster ein, das wir von dieser Bundesregierung bereits kennen: Es wird bei den vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft gekürzt, statt sie zu stärken.“ Wer heute Kindern und Jugendlichen Unterstützung entziehe, verspiele die Chancen der Generation von morgen. „Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss treffen hunderttausende Kinder sowie ihre alleinerziehenden Eltern unmittelbar.“

Auch der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Reichardt, sprach sich gegen die vorgeschlagenen Streichungen aus. „Der Unterhaltsvorschuss muss in seiner bisherigen Form erhalten bleiben“, so Reichardt. „Die nun geplanten Änderungen könnten tatsächlich zu einem verstärkten Druck auf säumige Unterhaltszahler führen. Dies darf aber nicht auf dem Rücken des erziehenden Elternteils beziehungsweise der Kinder geschehen.“ Grundsätzlich sollten die vorgeschlagenen Einsparungen im Bereich der Ukraine-Hilfen und bei der illegalen Migration erfolgen.

Sabine Menkens berichtet über gesellschafts-, bildungs- und familienpolitische Themen.

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