Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Der Entwurf enthält unter anderem eine Festlegung eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen und der Ablösebeträge. Vorgesehen sei dazu auch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle.

Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden zahlreiche Kirchengüter enteignet und verstaatlicht. Staatsleistungen sind vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze „abgelöst werden“ sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Die Zahlungen an die beiden Kirchen belaufen sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro.

Die Ampel-Regierung hatte sich eine solche Ablösung vorgenommen, das Vorhaben scheiterte allerdings an den Landesregierungen. Das am Wochenende beschlossene Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthält ebenfalls die Forderung, die Staatsleistungen abzulösen.

Das Programm formuliert eine Frontstellung unter anderem gegen die evangelischen und katholischen Kirchen, die als „Kirchensteuerkirchen“ betitelt werden. Die AfD in Sachsen-Anhalt wirft der evangelischen und katholischen Kirche einseitige „linke“ Positionierungen vor. Sie will die Kirchen disziplinieren, indem sie die Staatsleistungen künftig an Bedingungen knüpfen will.

In dem Programm heißt es: „Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen.“

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