Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung anpassen und die Mitnahme von ​Betriebsrenten bei Jobwechseln ermöglichen. „Das Renteneintrittsalter muss behutsam, aber verbindlich an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden“, ⁠schreibt Reiche in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“.

Für diese Idee gibt es auch Unterstützung beim Koalitionspartner SPD. Reiche sprach sich zudem dafür aus, dass es steuerfreie Abfindungen für Arbeitnehmer geben soll, wenn sie eine Anschlussbeschäftigung haben.

Der SPD-Politiker Karl Lauterbach hat darauf verwiesen, ⁠dass bei ​der Koppelung der ‌Rentenansprüche an die Lebenserwartung eine soziale Staffelung nötig sei. Denn Geringverdiener haben laut Statistischem Bundesamt sowie dem Robert-Koch-Institut eine um etliche Jahre kürzere Lebenserwartung als Besserverdiener – sie profitieren also eine wesentlich kürzere Zeit von Rentenzahlungen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will ihre Vorschläge Ende Juni vorlegen.

In Deutschland steigt die Regelaltersgrenze ‌seit 2012 schrittweise je nach Geburtsjahrgang jährlich an. ⁠Ab dem Jahr 2031 ​gilt für die Jahrgänge ab 1964 ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. In ⁠diesem Jahr erreicht der Jahrgang 1959 die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und zwei Monaten. Im kommenden Jahr steigt sie für 1960 ‌Geborene auf 66 Jahre ⁠und vier ‌Monate.

Reiches Beraterkreis ​hatte ⁠Dänemark als Vorbild ​genannt, wo das Renteneintrittsalter seit dem Jahr 2006 stetig an ‌die Lebenserwartung ​angepasst werde und bis 2040 auf 70 ‌Jahre ansteigen ‌solle.

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