Die Bundeswehr durfte bisher im Inland keine Drohnen bekämpfen, wenn diese etwa kritische Infrastruktur ausspähten. Das soll sich ändern. Der Bundesrat hat über das entsprechende Gesetz entschieden.

Der Bundesrat hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes passieren lassen. Mit ihr wird die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Nach bisherigem Recht konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen.

Künftig können die Länder die Bundeswehr in einem einfachen Verfahren um Unterstützung bei der Drohnenabwehr bitten. Zuständig soll dann allein das Verteidigungsministerium sein. Die bisher vorgeschriebene Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt. 

Das Gesetz sieht auch einen neuen Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen vor. Wer dies vorsätzlich macht und so den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Protestaktionen von Klimaaktivisten an deutschen Flughäfen.

dpa
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