Bundestag erlaubt Jagd – Jetzt ist der Wolf zum Abschuss freigegeben
Der Bundestag hat am Donnerstag die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz beschlossen. Damit ist es künftig in Regionen mit einer großen Population grundsätzlich möglich, Wölfe zu schießen.
Die zuständigen Behörden müssen dafür Pläne aufstellen, getötete Wölfe müssen gemeldet werden. Für das Gesetz stimmte neben den Koalitionsfraktionen von Union und SPD auch die AfD. Grüne und Linke votierten dagegen.
Die Regelung verfolgt das Ziel, Weidetiere besser vor Wolfsrissen zu schützen. Der Wolf war bislang eine streng geschützte Tierart in Deutschland, die Jagd auf ihn untersagt.
Wölfe waren lange Zeit in Deutschland ausgestorben. Im Jahr 2000 wurde der erste wildlebende Wolf wieder in Deutschland geboren. Die Population ist seitdem gewachsen. Die meisten Wölfe leben in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Voraussetzung für Jagd ist „günstiger Erhaltungszustand“
Das Gesetz sieht vor, dass der Wolf in die Liste der Tierarten aufgenommen wird, deren Jagd erlaubt ist. Voraussetzung für die Jagd-Freigabe ist, dass sich der unter Naturschutz stehende Wolf in einem „günstigen Erhaltungszustand“ in Deutschland befindet. Das Bundesumweltministerium hatte dies im vergangenen Oktober für die meisten Regionen gemeldet.
Die Pläne der zuständigen Behörden müssen dem Gesetz zufolge künftig sicherstellen, dass auch bei erlaubter Jagd der „günstige Erhaltungszustand“ bestehen bleibt. Umwelt- und Naturschutzorganisationen kritisieren die Jagd-Freigabe.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke