AfD-Schlammschlacht eskaliert: Whistleblower sollen aus Partei fliegen
Die AfD-Landesspitze in Niedersachsen hat den Parteiausschluss der Europaabgeordneten Anja Arndt und weiterer Mitglieder beantragt. Das geht aus mehreren Schreiben hervor, die dem stern vorliegen. Darin heißt es, die AfD-Politikerin habe durch ihre zwei „Brandbriefe“ mit „vielfachen verleumderischen und grob parteischädigenden Aussagen“ zum Nachteil der Partei agiert. Der Landesvorstand hat den Ausschluss demnach bereits am Montag mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Unterschrieben wurde der Brief durch den Landesvorsitzenden Ansgar Schledde.
Gegenüber dem stern bestätigen Parteikreise das Ausschlussverfahren gegen Anja und ihren Sohn Simon Arndt wegen „parteischädigendem Verhalten“. Schledde wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Damit eskaliert der nächste Konflikt in der AfD. Die Europaabgeordnete Arndt hatte zuletzt der Landesparteiführung in mehreren Schreiben schwere Vorwürfe gemacht und von einem System der Vetternwirtschaft gesprochen. Nach ihren Angaben sollen Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen verpflichtet worden sein, einen erheblichen Teil ihres Mitarbeiterbudgets für parteinahe Strukturen zu reservieren – Steuergeld, das eigentlich für parlamentarische Arbeit vorgesehen ist und nicht für Parteiarbeit verwendet werden darf.
Ermittlungen gegen AfD-Abgeordnete werden geprüft
Die niedersächsische AfD-Spitze und ein Großteil der betroffenen Bundestagsmitglieder haben die Anschuldigungen dementiert. Eine Bundestagsabgeordnete bestätigte sie jedoch teilweise. Der Bundesvorstand beschloss zuletzt, eine Kommission zur Aufklärung einzusetzen. Das hält aber nun die Landesspitze nicht davon ab, die Ausschlussverfahren zu eröffnen.
Träfen die Vorwürfe von Arndt gegen ihre Parteikollegen zu, wären sie strafbar. Nach Informationen des stern prüft die Staatsanwaltschaft Hannover bereits Ermittlungen. Allerdings muss die Behörde vor der offiziellen Eröffnung eines Verfahrens jeweils Anträge zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität stellen. Landeschef Schledde ist als Mitglied des niedersächsischen Landtags gegen Strafverfolgung geschützt. Dasselbe gilt für die Bundestagsabgeordneten.
Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft offiziell mit, dass „in Zusammenhang mit den von Ihnen genannten Vorwürfen aktuell kein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hannover anhängig“ sei. „Weitere Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.“
- AfD
- Niedersachsen
- Schledde
- Parteiausschluss
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke