Wissenschafter Struck: Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber wäre sinnvoll
- Arbeitswissenschaftler Olaf Struck begrüßt eine schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt.
- Abgelehnte Asylbewerber bei Dobrindts Plänen nicht berücksichtigt.
- DIW-Chef Marcel Fratzscher: Plan ist "klug und längst überfällig".
Arbeitswissenschaftler Olaf Struck von der Universität Bamberg hat das aktuelle Vorhaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt begrüßt, Asylbewerber eher in Arbeit zu bringen. Er sagte bei MDR AKTUELL, wichtig sei, dass die Qualifikationen stimmen. Viele ausländische Beschäftigte würden Qualifikationen mitbringen, die hier schnell anerkannt werden könnten. Und wenn einzelne Module fehlten, solle es auf Länderebene aber kein Problem sein, diese durch Kurse und Schulungen nachzuholen.
Struck: Frühere Arbeitserlaubnis nützt allen
Die Kammern seien damit oft überlastet, sagte Struck. Besonders Medizin- und Pflegebranche sowie das Handwerk hätten jedoch großes Interesse an Fachkräften. Die Aufnahme einer Arbeit sei aber nicht nur für die Wirtschaft von Vorteil, sondern auch für Asylbewerber: "Im Moment tun viele Menschen in den Aufnahme-Einrichtungen nichts. Da ist jede Qualifikation, jede Arbeit, unglaublich wichtig, um Selbstbewusstsein aufrecht zu erhalten."
Was die Integration angehe, müsse man schauen, wie der Vorschlag ausgestaltet werde. Wichtig seien vor allem die Sprachkenntnissen. "Die ersten drei Monate, die sie hier sind, sollten sie versuchen, die Sprache zu lernen", erklärte Struck. Während der Tätigkeit könnten Sprachkenntnisse dann vertieft werden: "Es gibt Forschung dazu, dass es Menschen schwer fällt, die Sprache in dem Land zu lernen, wenn ihr Aufenthalt unsicher ist." Gleiches gelte auch für Qualifikationen. Deshalb sei hier Beratung ganz wichtig.
DIW-Chef: Plan "klug und längst überfällig"
Auch der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, sieht eine schnellere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber positiv. Der Plan sei "klug und längst überfällig", sagte er. Dieses Recht dürfte "der deutschen Wirtschaft einen dringend benötigten positiven Impuls geben".
Marcel Fratzscher: Plan ist "Klug und überfällig"Bildrechte: IMAGO/IPONLaut DIW-Chef hat Deutschland ein riesiges Arbeitskräfteproblem, auch bei gering oder nicht qualifizierten Leuten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten sie brauchen.
Fratzscher forderte allerdings noch weitere Schritte. Der Bund solle mehr Geld vor allem für Qualifizierung und Ausbildung ausgeben. Auch bräuchten Geflüchtete langfristige Perspektiven, da sie und auch Unternehmen sonst kaum in Qualifizierung investierten.
Arbeit ohne Einfluss auf Asylentscheidung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte vorgeschlagen, dass Asylbewerber künftig schon nach drei Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. Bisher liegt die Wartezeit bei sechs Monaten. "Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit," sagte Dobrindt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat neue Pläne für AsylbewerberBildrechte: picture alliance / Andreas Gora | Andreas GoraDemnach sollen Asylbewerber auch schon arbeiten dürfen, deren Asylverfahren noch läuft. Wie eine Sprecherin von Dobrindt sagte, soll es keine Arbeitspflicht geben. Ob jemand arbeite oder nicht, solle keinen Einfluss darauf haben, wie das Asylverfahren ausgehe. Ausdrücklich ausgenommen sein sollen "bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen".
Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin weiter: "Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft."
Wie sieht die bisherige Regelung aus?
In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit ist die derzeitige Situation für Asylbewerber geregelt. Darin heißt es unter Bezug auf das Asylgesetz: "Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten."
Solange Asylbewerberinnen und Asylbewerber jedoch verpflichtet seien, in der Aufnahme-Einrichtung zu wohnen, dürften sie keiner Beschäftigung nachgehen. "Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs Monate betragen." Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten seien allerdings verpflichtet, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
AFP/dpa/KNA, MDR (lik, smk, ksc)
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