Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt in der Diskussion um Social-Media-Verbote zur Vorsicht und kritisiert CDU und SPD für deren Pläne. Die Organisation teilte mit: „Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen wagen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns.“ Stattdessen müssten Social-Media-Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.

Das Vorhaben von CDU und SPD sei an vielen Stellen kontraproduktiv. Die Organisation plädiere dafür, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Arbeit machen zu lassen und deren Ergebnisse abzuwarten.

Ein Sprecher des Kinderhilfswerks sagte: „Es braucht Lösungen, mit denen risikofördernde Praktiken von Plattformen unterbunden werden und zudem skalierbare Schutzmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen, ohne grundsätzlich in die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen einzugreifen.“

Bei ihrem Parteitag in Stuttgart hatte die CDU für eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke gestimmt, nachdem sie zuvor ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschlagen hatte.

Zuletzt wurde auch ein Positionspapier aus der SPD-Bundestagsfraktion bekannt, in dem angeregt wird, Kindern unter 14 Jahren den Social-Media-Zugang komplett zu untersagen, für Jugendliche zwischen 14 und 16 soll es verpflichtende Jugendversionen der Plattformen geben. Damit liegen die Ideen von Union und SPD zum Jugendschutz in sozialen Netzwerken inzwischen nah beieinander.

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat den Beschluss des CDU-Parteitags unterdessen begrüßt und die Koalition aufgefordert, das Thema nun „zügig anzugehen“. Mit ihrem Papier habe die SPD bereits „sehr präzise Vorschläge gemacht, was wir jetzt tun sollten – mit klarer Altersgrenze und wirksamen Schutzmechanismen“, sagte Klüssendorf dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

„Wir brauchen endlich klare Regeln auf den digitalen Plattformen“, sagte Klüssendorf. „Suchtverstärkende Algorithmen, Hass und Mobbing stellen ein massives Problem für unsere gesamte Gesellschaft dar und können insbesondere Kinder und Jugendliche stark gefährden und krank machen.“ Deshalb müsse „der Staat endlich entschieden eingreifen“, wie er es bereits seit vielen Jahren bei anderen suchtbezogenen und jugendgefährdenden Dingen tue.

Für eine entsprechende Regulierung ist in Europa in erster Linie die Europäische Union (EU) zuständig. Im 2022 in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA) der EU, der zahlreiche Bestimmungen zur Plattformregulierung enthält, findet sich keine pauschale Altersgrenze. Die EU-Kommission prüft derzeit aber, ob sie eine solche Regelung auf den Weg bringen soll. Diese würde dann für alle EU-Staaten gelten. Eine Entscheidung soll bis zum Sommer fallen.

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