„Der Vorschlag wäre ein fatales Zeichen“ – Union lehnt SPD-Vorstoß zu Abgabe auf alle Einkommen ab
Der SPD-Vorschlag, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben, um das Gesundheitssystem zu stabilisieren, stößt in der Union auf Widerstand. Eine solche Abgabe treffe vor allem die Kleinsparer, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, sieht den Vorschlag als Bremse nötiger Reformen. „Der Vorschlag wäre ein fatales Zeichen und ein Blankoscheck für ein ‚Weiter so‘“, welches wir uns nicht mehr leisten können“, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“. Die CDU-Politikerin warnte, dass bestehende Leistungsanreize und die Investitionskraft der Wirtschaft untergraben würden. Erst müssten alle Effizienzreserven im System gehoben werden, bevor man über neue Einnahmehebel spreche.
Die SPD hatte am Wochenende in einem Positionspapier zur Gesundheitspolitik gefordert, neben den Löhnen, Gehältern und Renten langfristig alle Einkommensarten zur Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen.
Linnemann sagte im „Bericht aus Berlin“, eine solche Zusatzabgabe belaste „kleine und mittlere Sparer“. „Die brauchen Planungssicherheit. Wir sagen: Legt doch Geld an fürs Alter – ob eine Mietwohnung oder eine andere Anlage. Und jetzt sagen wir am Ende: Nee, wir nehmen euch die Planungssicherheit! Ihr müsst jetzt noch mal einen Beitrag zahlen zusätzlich! Das geht nicht“, sagte der CDU-Generalsekretär.
Statt einer Zusatzabgabe schlug Linnemann vor, versicherungsfremde Leistungen zu streichen, etwa die Mitversicherung von Empfängern der Grundsicherung. „Dass Versicherte für Grundsicherungsempfänger eine zweistellige Milliardenzahl im Jahr bezahlen – 10, 12, 13 Milliarden Euro – obwohl Bürgergeldempfänger selbst nicht einzahlen, das geht nicht“, sagte der CDU-Politiker.
Eine Umsetzung des SPD-Konzepts wäre ein Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik: Bislang werden Dividenden oder Mieten nur bei freiwilligen Mitgliedern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt und auch hier nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.
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