„Milliarden Euro zweckentfremdet“ – Grüne wollen gegen Haushalt 2025 klagen
Die Grünen im Bundestag wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen den Bundeshaushalt von 2025 organisieren. Union und SPD hätten darin „Milliarden Euro zweckentfremdet und gegen das Grundgesetz verstoßen“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch in Berlin.
Milliarden, die eigentlich in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen, seien „im Konsum und in fossiler Vergangenheit“ gelandet. Das werde in zwei von der Fraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten bestätigt.
Die Kritik der Grünen bezieht sich vor allem auf die Verwendung des kreditfinanzierten Sondertopfes für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie werfen der Bundesregierung vor, den Kreditspielraum nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte genutzt zu haben, sondern auf Umwegen für „Wahlgeschenke“ wie die Mütterrente. Außerdem werde die Investitionsquote im Haushalt verfälschend berechnet, erklärte Grünen-Haushälter Sebastian Schäfer.
Man werde nun Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ausloten und vorantreiben, kündigten beide Grünen-Politiker an. Eine solche Beschwerde können Bürger einreichen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen.
Man werde „auf die Zivilgesellschaft zugehen, um so den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken“, sagte Schäfer. Die Verfassungsbeschwerde ist aus Sicht der Grünen die einzig sinnvolle Maßnahme gegen den Haushalt – denn für die Alternative, eine Normenkontrolle, fehlen ihnen im Bundestag die nötigen Stimmen.
Grüne pochen auf Reform der Schuldenbremse
Gleichzeitig warnen die Grünen die Bundesregierung vor einer Verschleppung einer Reform der Schuldenbremse. Fraktionschefin Katharina Dröge sagte der „Augsburger Allgemeinen“ mit Blick auf eine dazu eingesetzte Kommission: „Da bewegt sich nichts, soweit wir erkennen können.“ Dröge warnte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) diesbezüglich, „dass er sein Wort nicht erneut bricht.“
Im Bundestag sei zusammen mit der Grundgesetzänderung für die Sondervermögen auch vereinbart worden, die Schuldenbremse auf Bundesebene zu reformieren. „Friedrich Merz muss zu diesem Beschluss des Deutschen Bundestags stehen“, mahnte Dröge.
Im September hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Schuldenbremse ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie der Bund zum einen dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen bekommt, gleichzeitig aber die Schuldenlast begrenzt bleibt. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenregel begrenzt den Spielraum des Bundes, neue Kredite aufzunehmen.
Vor allem die SPD setzt sich schon lange für eine Reform der Schuldenbremse ein. In der Union gibt es allerdings Zweifel. Dröge hob hervor, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) habe ein Interesse, sich auch mit der Opposition auszutauschen, „da gibt es gute Gespräche“.
Sollte für die geplante Reform der Schuldenbremse eine Grundgesetzänderung nötig sein, brauchen Union und SPD weitere Stimmen zum Beispiel von Linken und Grünen.
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