Spahn fordert Abschaffung des Beleidigungsparagrafen für Politiker
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) spricht sich dafür aus, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch abzuschaffen, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung im Jahr 2021.
„Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, führte Spahn aus. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“
Auf die Frage, ob er den Paragrafen selbst schon genutzt habe, sagte Spahn: „Ja. Ich erstatte keine Anzeige, wenn mich jemand Blödmann oder Vollidiot nennt, bei der Kategorie ‚schwuler Kinderficker‘ aber schon.“ Das wiederum gehe aber auch auf Basis des normalen Beleidigungsparagrafen.
Paragraf 188 soll Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.
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