Der Führerschein soll künftig auch digital auf dem Smartphone als Nachweis der Fahrerlaubnis ausreichen. Der Bundestag hat sich in erster Lesung mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf der schwarz-roten Koalition befasst, der eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorsieht. Voraussetzung bleibt der Besitz eines gültigen Kartenführerscheins – bei Kontrollen etwa durch die Polizei soll jedoch auch die digitale Version akzeptiert werden.

Start frühestens Anfang 2027 geplant

Nach den Plänen der Bundesregierung könnte die Regelung zum kommenden Jahreswechsel greifen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hatte zuvor den 2. Januar 2027 als möglichen Starttermin für die sogenannte digitale Brieftasche genannt. Deutschland würde damit eine EU-Verordnung umsetzen, die alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, spätestens bis 2027 mindestens eine staatliche Ausweis-App bereitzustellen. Nun beraten die zuständigen Ausschüsse des Bundestags über mögliche Änderungen am Entwurf, bevor es zur abschließenden Abstimmung kommt.

Der digitale Führerschein soll zunächst nur innerhalb Deutschlands gelten. Einen EU-weit einheitlichen Führerschein müssen die Mitgliedsstaaten laut einer im Oktober beschlossenen Verordnung erst bis spätestens 2030 einführen. Auch der digitale Fahrzeugschein, der seit November über die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügbar ist, gilt bislang nur im Inland.

Digitale Parkplatzkontrollen geplant

Zudem plant die Bundesregierung, Parkplatzkontrollen zu digitalisieren. Kommunen sollen Kameraautos zur Kontrolle von Falschparkern einsetzen dürfen. Staatssekretär Christian Hirte (CDU) sagte, das Scannen von Kennzeichen statt Papierparkscheinen spare Zeit und Arbeit. Außerdem sollen Bewohnerparkausweise künftig auch für Gruppen wie Handwerker oder Pflegekräfte möglich sein. Bundesrat fordert Verbot von Blitzer-Apps Auch die Länder müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Der Bundesrat sprach sich dafür aus, Apps, die vor Blitzern warnen, vollständig zu verbieten, da ein Nutzungsverbot während der Fahrt kaum kontrollierbar sei. Die Bundesregierung lehnt dies ab und verweist darauf, dass ein Zusammenhang zwischen installierten Apps und mehr Verkehrsverstößen nicht belegt sei.

dpa(mbe)

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