Bund und Länder einigen sich auf milliardenschwere Reform – auch wenn sie keine Jobs schafft
Bund und Länder haben sich auf die Neuausrichtung der milliardenschweren regionalen GRW-Wirtschaftsförderung geeinigt. Die Reform sieht unter anderem vor, Investitionen auch dann zu fördern, wenn sie keine neuen Arbeitsplätze schaffen, dafür aber bestehende Jobs sichern. Das erfuhr „Politico“ aus Regierungskreisen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will die Beschlüsse an diesem Dienstag vorstellen.
Reiche hatte die Reform seit ihrem Amtsantritt vorangetrieben. Bis zum 30. Dezember stimmten das Finanzministerium und alle 16 Bundesländer den neuen Förderrichtlinien zu. Sie sind damit zum 1. Januar in Kraft getreten.
Die Reform soll die regionale Wirtschaftsförderung deutlich vereinfachen, stärker auf die Arbeitsproduktivität sowie kleine und mittlere Unternehmen ausrichten sowie den Kommunen mehr Freiraum für den Ausbau von Gewerbegebieten geben.
„GRW“ steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Sie ist das wichtigste Instrument zur Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regionen.
Bund und Länder finanzieren jedes Vorhaben je zur Hälfte. 2026 stehen dafür zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Seit den 1970er-Jahren sind über 80 Milliarden Euro GRW-Mittel in die Regionen geflossen.
Hier sind die wichtigsten Veränderungen:
Leichterer Zugang: Bisher gab es für die Förderfähigkeit einer Branche vier Kriterien. Jetzt gelten alle Unternehmen als förderfähig, solange ihre Branche nicht auf einer „Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige“ steht.
Produktivität: Bisher waren nur Vorhaben förderfähig, die die Investitionen eines Unternehmens entweder deutlich erhöht oder mindestens zehn Prozent zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen haben. Nun können auch solche Vorhaben gefördert werden, mit denen die Arbeitsproduktivität um zehn Prozent erhöht wird. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Beschäftigten oder die gesamte Lohnsumme nicht sinkt.
Kleine und mittlere Unternehmen: Für kleine und mittlere Unternehmen werden die Anforderungen für Investitionen und Arbeitsplätze zunächst bis Ende 2028 halbiert.
Ausbildung: In Regionen mit einem hohen Bevölkerungsrückgang werden Ausbildungsplätze bei der Berechnung von Arbeitsplatzvorgaben doppelt gezählt.
Second-Hand: Gefördert werden kann als Neuerung jetzt auch die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter.
Kommunen: Bis Ende 2028 kann der Kauf von Gewerbeflächen durch Kommunen gefördert werden. Die Bindefristen werden verkürzt.
Bürokratie: Förderregeln und Berichtspflichten wurden abgeschafft oder gestrafft, Förderprogramme zusammengelegt.
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