Diese Fragen müssen junge Männer beantworten
René Jung heißt der junge Mann, der als erster von der Bundeswehr den verpflichtenden Musterungsbogen der Bundeswehr bekommen hat.
Wehrdienst wird er allerdings nie leisten: Denn Jung ist nur ein fiktiver Name, den das Verteidigungsministerium für den Probelauf des neuen Musterungsbogens verwandt hat. Die "Erika Mustermann" unter den 18-Jährigen sozusagen.
Für alle jungen Männer, die 2026 volljährig werden, wird es allerdings bald ernst. Ab Mitte Januar gehen die ersten Schreiben der Bundeswehr per Post an sie heraus. Inhalt: die Aufforderung, den Musterungsbogen auszufüllen.
Und so läuft es ab: Im Anschreiben enthalten ist ein QR-Code, der mit dem Handy abfotografiert werden muss und dann online zum eigentlichen Musterungsbogen führt. Dieser ist zum Teil schon vorausgefüllt mit Angaben wie Namen und Anschrift. Für die restlichen Fragen braucht man nicht mehr als 15 Minuten, verspricht die Bundeswehr.
Abgefragt werden unter anderem Bildungsabschluss, Führerschein, Sprachkenntnisse, Körpergröße, Gewicht und eine Selbsteinschätzung des eigenen Fitnesslevels.
Auch rechtlich relevante Punkte spielen eine Rolle: etwa eine Behinderung oder die Frage, ob bereits in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet wurde – besonders wichtig für Doppelstaatler, denn in manchen Ländern ist es strafbar, Wehrdienst unter einer anderen Flagge zu leisten.
Auch die Motivation für den Wehrdienst wird abgefragt
Am Ende kann man auf einer Skala von 0 bis 10 beantworten, wie groß das grundsätzliche Interesse an einem Dienst in der Bundeswehr ist. Wer 1 und höher angibt, wird zu weiteren Fragen geleitet. Wie lange soll der Dienst dauern? Wann würde man gern in die Bundeswehr eintreten? Für welche Bereiche besteht ein besonderes Interesse – Luftwaffe, Marine oder Cyberabwehr?
Am Ende kann man noch einmal alle Angaben auf einen Blick überprüfen und abschicken, eine Bestätigung folgt per SMS oder per E-Mail, wenn man diese angegeben hat. Für die Beantwortung haben die jungen Männer einen Monat Zeit.
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Wer das Ausfüllen verweigert, dem droht ein Bußgeld
Wer den Bogen trotz mehrfacher Aufforderung nicht ausfüllt, dem droht ein Bußgeld. In welcher Höhe, dazu wollte sich das Verteidigungsministerium nicht äußern. Theoretisch droht auch ein Strafgeld, wenn man absichtlich eindeutige Falschangaben macht. In der Bundeswehr rechnet man aber nicht damit, dass dies in größerer Zahl passiert.
Aus den zurückgesandten Bögen werden dann jene ausgesucht und zur Musterung eingeladen, die aus Bundeswehrsicht besonders geeignet für einen Wehrdienst erscheinen.
Eine verpflichtende Musterung für alle Männer des Jahrgangs 2008 ist erst ab 1. Juli 2027 vorgesehen. Der Wehrdienst selbst bleibt freiwillig. Für eine Wehrpflicht wäre erst ein neues Gesetzgebungsverfahren notwendig. Selbst wenn diese "Bedarfswehrpflicht" zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eingeführt würde, bestünde immer noch die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern und stattdessen Zivildienst zu leisten. So schreibt es das Grundgesetz vor.
Nur im "Spannungsfall" haben junge (und auch ältere) Männer keine Wahl mehr: Dann können alle 18- bis 65-Jährigen für den Dienst bei der Bundeswehr oder zivile Ersatzdienste herangezogen werden.
Auch alle 18-jährigen Frauen werden ab nächstes Jahr Post von der Bundeswehr erhalten. Sie können den Musterungsbogen ausfüllen, müssen es aber im Gegensatz zu ihren männlichen Altersgenossen nicht. Für sie wie auch für alle, die auf keinen Fall Wehrdienst leisten wollen, gibt es noch einen anderen Link in dem Anschreiben: zu den Angeboten des Freiwilligen Sozialen Jahres.
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