Inhalt des Artikels:

  • Bundesrat stimmt Reform des Wehrdienstes zu
  • Ja zum Bundeshaushalt für 2026
  • Grünes Licht für Rentenstabilisierung, Mütterrente und Aktivrente
  • Steuerentlastungen für Pendler, Ehrenamtliche, Gastronomie und Landwirte
  • Sparpaket für Krankenkassen gebilligt
  • Weitere Beschlüsse zu Asylrecht und E-Scootern
  • Bundesrat für Erhöhung des Elterngeldes

Bundesrat stimmt Reform des Wehrdienstes zu

Der neue Wehrdienst kann wie geplant zum 1. Januar kommen. Der Bundesrat stimmte der Reform zu. Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung, dessen Beantwortung für Männer verpflichtend ist. Ebenso wird die Musterung für alle Männer, die ab Januar 2008 ​geboren wurden, wieder zur Pflicht. Es gilt aber weiter das Prinzip der Freiwilligkeit. Sollte dies nicht gelingen, kann aber eine sogenannte ‍Bedarfswehrpflicht eingeführt werden.

Um möglichst viele für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto und ein Zuschuss zum Führerschein vorgesehen. Sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen, um den Personalbedarf zu decken, kann der Bundestag per weiterem Gesetz eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Ziel ist, die ​Zahl der aktiven Soldaten von derzeit 183.000 bis zum Jahr 2035 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Dazu ‌sollen 200.000 Reservisten kommen.

Ja zum Bundeshaushalt für 2026

Der Bundesrat stimmte auch dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr zu. Die Länderkammer billigte geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.

Von den Ausgaben entfällt der allergrößte Teil 2026 auf die Rente – rund 128 Milliarden Euro. Den größten Zuwachs erfährt das Verteidigungsressort, dessen Budget um ein Drittel auf 82,65 Milliarden Euro ansteigt. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf mehr als 128 Milliarden Euro. Die Gelder sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung sowie in die innere und äußere Sicherheit fließen.

Grünes Licht für Rentenstabilisierung, Mütterrente und Aktivrente

Der Bundesrat machte auch den Weg für das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition frei. Es kann somit nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar in Kraft treten.

Demnach wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens und bis dahin die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung festgeschrieben. Diese Punkte waren in der Union lange umstritten. Mehrere junge Abgeordnete bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag. Am Ende stand jedoch eine Mehrheit für das Paket.

Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden.

Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, um Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus zu schaffen. Ab kommendem Jahr können Rentnerinnen und Rentner in einer Beschäftigung 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Die Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll.

Steuerentlastungen für Pendler, Ehrenamtliche, Gastronomie und Landwirte

Auch dem Steueränderungsgesetz stimmten die Länder zu. Die Pendlerpauschale steigt zum Jahreswechsel einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg. Das Gesetz erhöht zudem die Ehrenamtspauschale und die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Für Speisen in der Gastronomie sinkt die Mehrwertsteuer damit ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent. Landwirte bekommen künftig wieder die volle Steuervergünstigung für Agrardiesel. Land- und Forstwirte können sich von der Energiesteuer für Diesel 21,48 Cent pro Liter zurückerstatten lassen.

Sparpaket für Krankenkassen gebilligt

Bunderat und Bundestag stimmten am Freitag auch der lange umstrittenen Kostenbremse bei den Kliniken zu. Dadurch sollen die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr stabilisiert werden. Der Kompromiss sieht eine Ausgabensenkung von bis zu 1,8 Milliarden Euro vor. Dafür wird der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 einmalig ausgesetzt. Mehrere Kassen hatten schon höhere Zusatzbeiträge angekündigt. Andere wollen nun darauf verzichten, wie die AOK Plus in Sachsen und Thüringen.

Weitere Beschlüsse zu Asylrecht und E-Scootern

Der Bundesrat stimmte einer Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zu, die Asylverfahren beschleunigen soll. Danach kann die Regierung künftig ohne Zustimmung des Bundesrats einen Herkunftsstaat als sicher einstufen. Das soll für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten, nicht aber für Asylgesuche.

Außerdem beschloss der Bundesrat strengere Auflagen für elektrische Tretroller und höhere Bußgelder bis 25 Euro für das Fahren auf Gehwegen oder zu zweit auf dem E-Scooter. Außerdem müssen E-Scooter künftig verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein.

Bundesrat für Erhöhung des Elterngeldes

Des Weiteren fordern die Bundesländer eine Erhöhung des Elterngeldes. Die Initiative kam von Rheinland-Pfalz. Kritisiert werden die seit 20 Jahren unveränderten Mindest- und Höchstsätze von 300 Euro bis 1.800 Euro. Die Höhe müsse sich an der Preisentwicklung orientieren, um junge Familien trotz steigender Lebenshaltungskosten angemessen zu unterstützen.

Bei der letzten Sitzung des Jahres im Bundesrat standen 90 Punkte auf der Tagesordnung und etwa 30 schon vom Bundestag beschlossene Gesetzentwürfe.

AFP/dpa (mpö, ans)

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